Auf Baustellen und im Straßenverkehr werden täglich schwere Lasten transportiert. Häufig werden diese mit Lastkraftwagen befördert. Die Sicherung der Ladung ist dabei besonders zu beachten. Versäumnisse bei der Ladungssicherung führen oft zu Unfällen und Schäden. Dem Verursacher drohen dann erhebliche Rechtsfolgen.
Warum Ladungssicherung?
Ladungssicherung ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die sich unter anderem aus dem Straßenverkehrsrecht und der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ ergibt. Zunächst geht es um den Schutz von Personen bei der Arbeit. Die Sicherung der Ladung dient aber auch dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer und der Umwelt. Sachschäden am Fahrzeug sowie an der Ladung selbst werden durch ein ordnungsgemäßes Laden, Stauen und ggf. Verzurren vermieden. Alle Personen, die sich an der Beförderung beteiligen, sind auch für die Ladungssicherung verantwortlich. Dies sind insbesondere der Fahrzeughalter (Unternehmer), der Verlader (Rechtsprechung: „Leiter der Ladearbeiten“) sowie der Fahrer.
Der Unternehmer muss zunächst ein geeignetes Fahrzeug bereitstellen. Neben der erforderlichen Nutzlast des Fahrzeugs sind insbesondere Einrichtungen und Hilfsmittel vorzusehen, um die Ladung sichern zu können. Soll beispielsweise ein Radlader auf einem Tieflader transportiert und verzurrt werden, sind stabile Zurrpunkte am Fahrzeugaufbau notwendig. Sind diese nicht bzw. nicht in ausreichender Anzahl oder Festigkeit vorhanden, ist eine rechtskonforme Sicherung der Ladung unmöglich. Gleiches gilt übrigens für den Radlader. Auch dieser muss über geeignete Befestigungspunkte verfügen, ansonsten kann er nicht verzurrt werden.
Normgerechte Seile, Ketten und Gurte
Häufig werden große sowie schwere Ladegüter (z.B. mobile Baumaschinen) mit Zurrmitteln gesichert. Als Zurrmittel dürfen jedoch nur Seile, Ketten oder Gurte eingesetzt werden, die der DIN EN 12195 Teile 2 bis 4 entsprechen. Erkennbar ist dies für den Anwender am zugehörigen Anhänger oder Etikett des Zurrmittels. Welches Zurrmittel verwendet wird, ist gesetzlich nicht festgelegt. Der Unternehmer hat im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5,6 Arbeitsschutzgesetz zu ermitteln, welche Sicherungsmethode geeignet bzw. welche Hilfsmittel eingesetzt werden sollen.
Der Fahrer ist üblicherweise derjenige, der das Verzurren der Ladung vornimmt. Selbstverständlich muss er die verschiedenen Sicherungsmethoden wie formschlüssiges Verladen und Stauen, Direktzurren und Niederzurren der Ladung kennen. Bei umfangreichen Ladetätigkeiten ist eine zweitägige Ausbildung nach der VDI-Richtlinie 2700a (Ausbildungsnachweis Ladungssicherung) zu empfehlen. Die Inhalte einer solchen Ausbildung sind die rechtlichen und physikalischen Grundlagen, die Anforderungen an das Transportfahrzeug, die Arten der Ladungssicherung, die Ermittlung der erforderlichen Sicherungskräfte sowie die Zurr- und Hilfsmittel für die Ladungssicherung. In jedem Fall aber müssen die am Transport- bzw. Ladevorgang beteiligten Beschäftigen unterwiesen sein. Wie wichtig eine derartige Unterweisung ist, stellt Dietmar Kobel, ehemaliger Ausbilder und langjähriger Ladungssicherungs-Experte der DEKRA-Akademie, klar: „Eine systematische Ladungssicherung ist unverzichtbar, um Unfälle und Schäden beim Transport zu vermeiden. Die Mitarbeiter müssen hinsichtlich der Ladungssicherung qualifiziert sein. Regelmäßige Unterweisungen sind außerdem gesetzlich vorgeschrieben.“
Welche Kräfte wirken beim Transport?
Warum beginnt die Ladung überhaupt zu rutschen? Beim Fahren mit dem LKW werden Kräfte erzeugt, die sich durch das Beschleunigen, Ausweichen, Bremsen usw. ergeben. Diese Kräfte beruhen auf der Tatsache, dass jeder Körper, egal ob in Ruhe oder in Bewegung, seine gegenwärtige Position beibehalten will. Durch das Fahren werden jedoch Bewegungen erzwungen, welche auf das Fahrzeug einwirken und zu einer Relativbewegung der Ladung führen. Das einfachste Beispiel ist die sogenannte Notbremsung. Das Fahrzeug wird abgebremst, die Ladung jedoch will sich in der aktuellen Bewegungsform weiterbewegen. Sie stößt, sofern ungesichert, dadurch an die Stirnwand an.
Ähnliches ereignet sich bei Kurvenfahrten, wenn Fliehkräfte an der Ladung zerren und diese nach außen drängen. Das kann soweit führen, dass der Fahrzeugaufbau durchbrochen wird und die Ladung vom Lkw herabfällt. Besonders gefährlich sind überlagerte Bewegungen, insbesondere beim gleichzeitigen starken Bremsen und Ausweichen eines Hindernisses auf der Fahrbahn. Diese Erfahrung mussten schon viele Fahrer machen, die bisher glaubten: „Meine Ladung ist so schwer, die kann doch gar nicht verrutschen!“ Kann sie doch – und auch das lehrt einem die Physik. Ladegüter mit unterschiedlicher Masse fangen bei gleichen Reibungsverhältnissen auch gleichzeitig an zu rutschen. Es kommt also nicht auf das Gewicht der Ladung, sondern auf die Reibung zwischen der Ladefläche und dem Ladegut an. Stahlträger rutschen erfahrungsgemäß eher auf einem Siebdruckboden als Betonteile. Auch der Verschmutzungsgrad der Ladefläche beeinflusst die Reibung. Je schmutziger die Ladefläche ist, desto geringer und damit schlechter ist die Reibung.
Praxistipp: Antirutschmatten einsetzen
Aber man kann die Reibung mit einfachen Mitteln schnell verbessern. Rutschhemmende Materialien (auch „Antirutschmatten“ genannt) helfen dabei, Ladegüter schnell und effektiv zu sichern. Dabei ist der positive Effekt derart groß, dass die Anzahl der erforderlichen Zurrmittel deutlich reduziert werden kann. Beim Transport großer Lasten (ab etwa vier Tonnen Ladungsgewicht) ist das Niederzurren ohne Antirutschmatten kaum noch möglich. Zu gering sind dann die Sicherungskräfte, welche die Ladung am Verrutschen hindern. Besser als das Niederzurren sind die Direktzurrverfahren. Hierzu gehören das Schräg- und Diagonalzurren sowie das sogenannte Schlingenzurren (auch „Kopf-Lashing“). Beim Direktzurren wird die Ladung unmittelbar mit dem Fahrzeug verbunden und handfest vorgespannt. Möchte die Ladung nun verrutschen, wird sie durch die einzelnen Zurrstränge direkt festgehalten. Die Zurrmittel werden also einer Zugbelastung ausgesetzt, der sie mühelos Stand halten. Aber natürlich können Zurrmittel auch überlastet werden und reißen. Um dies zu verhindern, sind sie stärker auszulegen oder durch zusätzliche Zurrmittel zu ergänzen.
Berechnung von Sicherungskräften nicht einfach
Die Berechnung der Ladungssicherung setzt einige Kenntnisse voraus. Um das Ermitteln der erforderlichen Sicherungskräfte zu erleichtern, haben einige Zurrmittelhersteller spezielle Programme und Zurrmittelrechner (auch als App für mobile Endgeräte) entwickelt. Diese helfen bei den Fragen: Wie viele Zurrgurte muss ich beim Niederzurren der Ladung einsetzen? Wie stark müssen meine Zurrmittel beim Direktzurren dimensioniert sein? Natürlich können verschiedene Sicherungsmethoden auch miteinander kombiniert werden. Das erschwert die Berechnung jedoch zusätzlich. Bei wiederholt gleichen Transporten sollten einmalig Ladeanweisungen erstellt werden, die es dem Fahrer erleichtern, die Ladung rechtskonform zu sichern. Bei Bedarf ist für die Erstellung einer Betriebs- oder Ladeanweisung auch externer Rat einzuholen. Ein Aufwand, der sich bei immer gleichen Transportaufgaben schnell rechnen kann.
Auf Zurr- und Hilfsmittel achten
Zurr- und Hilfsmittel (z.B. Antirutschmatten, Kantenschützer) müssen sich jederzeit in einem sicheren Zustand befinden. Sind sie defekt, gefährden sie die Sicherheit beim Transport und dürfen nicht mehr verwendet werden. Nicht mehr zu verwenden sind Zurrmittel beispielsweise bei einem fehlenden Anhänger/Etikett, übermäßigen Drahtbrüchen (Seil), defekten Hakenfallen (Kette) oder einem eingerissenen Gurtband (Zurrgurt). Der Anwender muss die Zurrmittel arbeitstäglich kontrollieren. Da es sich bei Zurrmitteln aber auch um Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) handelt, ist darüber hinaus eine regelmäßige Sachkundigenprüfung vorgeschrieben. Die genannte Verordnung spricht diesbezüglich von einer „zur Prüfung befähigten Person“, die über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeit verfügen muss. Die Prüffrist beträgt in der Regel 12 Monate, kann aber durch den Unternehmer aufgrund der tatsächlichen Einsatzbedingungen entsprechend angepasst werden.
Unfallgefahr: Be- und Entladen von Fahrzeugen
Aufgrund des aktuellen Unfallgeschehens soll hier abschließend noch ein weiterer wichtiger Aspekt behandelt werden. Ladung kann nicht nur während der Fahrt verrutschen, sondern auch kippen und damit ein zusätzliches Risiko darstellen. Umkippen können Waren und Güter insbesondere dann, wenn sie aufgrund ihrer Formgebung, den Abmessungen oder der Schwerpunktlage nicht standsicher sind. Absender bzw. Verlader derartiger Güter müssen daher eine Kennzeichnung an der Ladung anbringen, um alle am Transport beteiligten Personen über die besonderen Unfallgefahren zu informieren. Kippgefährdete Ladegüter stellen übrigens eine besondere Gefahr beim Be- und Entladen des Fahrzeugs dar. Gefährdet sind meistens der Fahrer (z.B. beim Lösen der Zurrmittel), der Staplerfahrer (bei der Lastaufnahme) oder der Kranführer (beim Anschlagen der Last mit Hebezeugen).
Beim Einsatz von Flurförderzeugen, Kranen und anderen Fördermitteln benötigen die Mitarbeiter eine Ausbildung und schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, dürfen die Anlagen zum Be- und Entladen des Fahrzeugs nicht verwendet werden. Außerdem dürfen sich beim Ladevorgang keine Personen im unmittelbaren Gefahrenbereich von Stapler, Kran usw. aufhalten.
Betrieblicher Erfolg durch Ladungssicherung
Ladungssicherung ist eine wichtige Voraussetzung für den Transport von Waren und Gütern auf Fahrzeugen. Dies gilt insbesondere auch auf Baustellen, wo oft schwere Bauteile, Materialien oder Baugeräte befördert werden. Zudem ist das Sichern von Ladegütern nicht einfach. Der Fahrer muss ausreichend geschult und durch den Arbeitgeber mit geeigneten Zurr- und Hilfsmitteln ausgestattet werden. Nur so kann die Ladungssicherung zum betrieblichen Erfolg beitragen.
Text: Markus Tischendorf – freier Autor
Bilder: Markus Tischendorf / Polizei Edewecht / Fa. RUD Ketten / Fa. WISTRA