Qualifizierung der Maschinenführer
Eine Vielzahl mobiler Arbeitsgeräte erleichtert die Arbeit in weiten Teilen der Industrie und der Kommunalwirtschaft. Flurförderzeuge, Teleskopstapler, Hubarbeitsbühnen, Mobilkrane und Ähnliches ersetzen manuelle Hebe- und Tragevorgänge durch Maschinenkraft. Bediener dieser Geräte tragen eine große Verantwortung. Schon kleine Fehler können zum Herabfallen von Lasten, zu Kollisionen oder zum Umstürzen des eigenen Gerätes führen. Der Gesetzgeber und die gesetzlichen Unfallversicherungsträger in Deutschland stellen daher besondere Anforderungen an das Bedienpersonal. Bei der Übertragung von Aufgaben hat der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeit zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen einzuhalten. Zusätzlich muss der Arbeitgeber das Personal vor Aufnahme der Gerätebenutzung tätigkeitsbezogen unterweisen. Danach hat er in regelmäßigen Abständen – mindestens einmal jährlich – weitere Unterweisungen abzuhalten.