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ADR-VORSCHRIFTEN 2023 Lithium-Ionen-Akkus fallen unter Gefahrgut

Die Regeln zum Transport von Gefahrgut wurden 2023 aktualisiert, bis Juni vergangenen Jahres lief eine Übergangsfrist. Inzwischen müssen daher zwingend die aktuell geltenden ADR-Vorschriften (Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route) eingehalten werden. In den meisten kommunalen Fällen kann jedoch eine vereinfachte Ausnahmevariante angewandt werden.

Lesedauer: min | Bildquelle: Toro Europe NV; Andreas Stihl AG & Co. KG
Von: Tobias Meyer

Da die in modernen Handwerkzeugen wie Motorsäge, Freischneider oder Heckenschere eingesetzten Akkus über 100 Wh an Energie verfügen, gelten sie grundsätzlich als Gefahrgut. Für deren Transport sind daher die ADR-Vorschriften zu beachten. Wer nur kleinere Mengen transportiert – wie etwa im Alltag von Bauhof-Mitarbeitern, wenn Lithium-Ionen-Akkus zum Arbeitseinsatz mitgenommen werden –, muss jedoch nur die vereinfachten ADR-Regeln erfüllen. Diese sind auch als „Handwerker- oder 1.000-Punkte-Regelung“ bekannt: Jedes Gefahrgut fällt in eine bestimmte Beförderungskategorie von Null bis Vier. Jeder Klasse ist ein Faktor zugeordnet, mit dem man Gewicht (Feststoffe) oder Litermenge (Flüssigkeiten) des Gefahrgutes multipliziert. Lithium-Akkus fallen zum Beispiel in die Beförderungskategorie 2, was bedeutet, dass das Batteriegewicht mit dem Faktor 3 multipliziert werden muss. Dieses Multiplikationsergebnis muss pro Fahrzeug unter 1.000 liegen, dann sind keine ADR-Schulungsbescheinigung oder explizite Begleitpapiere für die Gefahrgüter notwendig.


Mehrere Gefahrgüter werden in Summe kalkuliert

Rechnerisch könnten so also maximal 333 kg an Akkus auf einmal transportiert werden. Doch Vorsicht: Sind mehrere Gefahrgüter wie Akkus, Kraftstoffkanister, Gasflaschen oder Spraydosen im Fahrzeug, müssen diese in Summe kalkuliert werden.

Beförderungskategorie

Faktor

0

zu gefährlich für 1.000-Punkte-Regel

1

50

2

3

3

1

4

kann auch ohne 1.000-Punkte-Regel transportiert werden

 

In welche Beförderungskategorie ein Gefahrstoff fällt und welcher Faktor somit zutrifft, findet sich in der ADR im Kapitel 1.1.3.6: Hierfür müssen aber die UN-Nummern der Gefahrstoffe bekannt sein. Diesel etwa hat die UN-Nummer 1202, sie findet sich beispielsweise auch auf den orangenen Rautentafeln an Tankwagen. Ganz allgemein lassen sich die entsprechenden Nummern für jedweden Gefahrstoff online leicht ermitteln, zudem finden sie sich auf den Begleitpapieren des Lieferanten. Übrigens berücksichtigt die aktuelle ADR 2023, für die im vergangenen Juni die Übergangsfrist endete, nun auch Lithiumbatterien, die in Güterbeförderungseinheiten eingebaut sind (UN 3536). Sie werden ebenfalls der Beförderungskategorie 2 zugeordnet. Zuvor war keine Kategorie vergeben, was zur Folge hatte, dass die Freistellung für kleine Mengen (1.000-Punkte-Regelung) nicht angewendet werden konnte. Des Weiteren ermöglichen Onlinerechner eine schnelle und einfache Kalkulation am eigenen PC, und zusätzlich können die Ergebnisse als PDF exportiert werden, etwa durch das Tool der BG Bau

Wird ein Akku alleine transportiert – etwa zum Händler oder zu einem anderen Betriebsstandort –, gilt die 1.000-Punkte-Regelung nicht, da eine sogenannte Versorgungsfahrt nicht als Teil der hauptberuflichen Tätigkeit angesehen wird und somit keine Ausnahmen gelten. Sprich: Volle ADR-Maßnahmen wie entsprechende Begleitpapiere usw. sind dann erforderlich. Praktiker legen daher in solchen Fällen zum Akku immer eine passende Akku-Säge sowie eine Schnittschutzhose in den Kofferraum. Im Fall einer Verkehrskontrolle könne so kaum nachgewiesen werden, dass man nicht zum Arbeitseinsatz unterwegs ist, verraten clevere Fachleute unter vorgehaltener Hand. Rechtlich ist dies natürlich nicht ganz lupenrein, daher geben wir diesen Sachverhalt ausdrücklich „auf eigene Gefahr“ weiter, nicht als generelle Empfehlung.

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Spritkanister für die Motorsäge zählt als Gefahrgut

Treibstoff, der für den Antrieb des Transportfahrzeugs notwendig ist, zählt nicht als Gefahrgut. Bei der 1.000-Punkte-Regel muss der Tank des Lieferwagens also nicht mit berücksichtigt werden. Ein Spritkanister für die Motorsäge dagegen schon. Ebenfalls als Gefahrgut zählt Treibstoff, der sich beispielsweise in einem auf dem Tieflader transportierten Radlader befindet. Auch hier gibt es aber Freigrenzen, die unter der Sondervorschrift 666 zu finden sind. Bei höheren Treibstoff-Füllständen und abhängig von der Tankgröße muss dann eventuell ein Gefahrzettel angebracht werden. Die ADR-Befreiung von kleineren Geräten wie Rasenmähern mit Sprit im Tank wird unter der Sondervorschrift 363 behandelt. Dabei reicht es meist aus, dass die Maschine den Bauvorschriften entspricht, der Benzinhahn geschlossen ist und sie so verstaut und gesichert ist, dass während des Transportes kein Gefahrgut austreten kann. Vollständig von der ADR befreit sind natürlich Maschinen, deren Tanks entleert wurden. Leitungen und Vergaser müssen dabei aber nicht gespült werden.

Übrigens: Wird Gefahrgut z.B. mit Fahrrad oder Pferdekutsche transportiert, finden die ADR-Regeln keine Anwendung. Denn im Gefahrgutrecht werden als relevante Beförderungseinheiten lediglich Kraftfahrzeuge definiert.

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