RATGEBER
Ein (Ratten-)Problem weniger – Immer mehr Bauhöfe setzen bei der Nagerbekämpfung auf externe Dienstleister
Neues Jahr, alte Probleme: Um Rattengiftköder einsetzen zu dürfen, müssen Mitarbeiter entsprechend geschult sein. Vielerorts fehlt es jedoch an entsprechendem Personal und Ressourcen. Deshalb setzen immer mehr Bauhöfe und Kommunen auf Outsourcing. Bei der Auswahl des Dienstleisters sollte allerdings auf einige wichtige Kriterien geachtet werden.
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| Bildquelle: Tillmann Braun
Von: Tillmann Braun
Kommunen und Bauhöfe kommen bei der Rattenbekämpfung nicht am Einsatz von Rattengiftködern vorbei. Schließlich sind Rodentizide das effektivste Mittel, eine Verbreitung der sich schnell fortpflanzenden Schadnager zu verhindern. Da die Wirkstoffe hochgiftig sind, ist es jedoch wichtig, dass die Köder stets so eingesetzt werden, dass sie unter keinen Umständen in Kontakt mit Wasser kommen. Wer hier nicht alle Vorschriften und Gesetze einhält, verschmutzt nicht nur dauerhaft die Umwelt, sondern macht sich womöglich sogar strafbar.
Rodentizide dürfen nur von entsprechend geschulten Mitarbeitern eingesetzt werden. Allerdings sind die Bauhof-Mitarbeiter oftmals bereits voll ausgelastet. Mehrtägige Schulungen zu besuchen, ist somit kaum möglich – zumal es nicht ausreicht, wenn sich ein einzelner Mitarbeiter weiterbildet. Schließlich muss die Rattenbekämpfung auch bei Krankheits- und Urlaubsausfällen fortgesetzt werden. Und so entscheiden sich immer mehr Bauhöfe und Kommunen dazu, externe Dienstleister mit der Rattenbekämpfung zu beauftragen.
Darauf sollte man beim Dienstleister achten
Wer sich zu diesem Schritt entscheidet, sollte bei der Wahl des Dienstleisters einige wichtige Kriterien berücksichtigen. Denn Outsourcing bedeutet nicht, dass man mit der Abgabe der alltäglichen Aufgaben auch die Verantwortung abgibt. So sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Mitarbeiter des Dienstleisters für alle Einsatzgebiete und Maßnahmen adäquat ausgebildet sind. Dies gilt nicht nur für den Umgang mit den Giftködern, sondern beispielweise auch für den Schachteinstieg.
Bei der Bekämpfung von Ratten in Wassernähe sollte zudem stets im Fokus stehen, dass das beauftragte Unternehmen Köderschutzboxen verwendet. Denn wie eine Untersuchung des Instituts für Angewandte Bauforschung (IAB) nachweislich belegt hat, ist es keinesfalls möglich, Rattengiftköder im Kanal ungeschützt einzusetzen, ohne dass diese in Berührung mit Wasser kommen. Dienstleister, die weiterhin diese veraltete Bekämpfungsmethode anwenden, sollten somit tunlichst gemieden werden. Selbst einige sich auf dem Markt befindlichen Köderstationen haben den Alltagstest übrigens nicht erfolgreich bestanden. Welche Köderschutzboxen tatsächlich eine gesetzeskonforme Rattenbekämpfung ermöglichen, lässt sich anhand der IAB-Untersuchung leicht erkennen.
Vernetzung erleichtert Zusammenarbeit
Werden vernetzte Köderschutzboxen eingesetzt, hat das nicht nur Vorteile für den Dienstleister, sondern auch für den Auftraggeber. Zum einen lassen sich so aktuelle Ratten-Hotspots vom PC aus erkennen und der Gifteinsatz um bis zu 97 Prozent reduzieren. Zum anderen können sämtliche ergriffene Maßnahmen über die webbasierte Benutzeroberfläche von allen autorisierten Personen jederzeit nachvollzogen werden. Das System vereinfacht also nicht nur die gesetzlich geforderte Dokumentation aller Maßnahmen, sondern ermöglicht auch eine Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen in der jeweiligen Kommune. Über die Benutzeroberfläche lassen sich dabei alle Köderschutzboxen im Auge behalten – unabhängig davon, ob sie im Kanal oder oberirdisch eingesetzt werden. Durch das detaillierte Monitoring ist es somit auch möglich, eine Re-Invasion in einem Gebiet bzw. die Bewegungen von Rattenpopulationen sofort zu erkennen und umgehend zu handeln.
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Gesamte Ausrüstung muss den Vorschriften entsprechen
Köderstationen mit Elektronik müssen für die EX-Schutz-Zone 1 zugelassen sein, wenn sie im Kanal eingesetzt werden, da hier aufgrund der Gase Explosionsgefahr besteht. Darüber hinaus sollte auch die weitere Ausrüstung der externen Mitarbeiter stets allen Vorschriften entsprechen. Beim Einsatz im Kanal dürfen Sicherungsgeräte wie Gaswarngerät, Dreibein, Schachtbelüfter und Selbstretter nie fehlen. Vor jedem Einsatz sollte der Dienstleister zudem klar kommunizieren, welche Sicherungsgeräte mitgeführt werden und über welche Qualifikationen die eingesetzten Mitarbeiter verfügen.
Erfüllt der Dienstleister all diese Kriterien, kann man den vielen anderen Herausforderungen, die das neue Jahr wieder mit sich bringen wird, deutlich entspannter entgegensehen. Schließlich gibt es nun ein (Ratten)-Problem weniger. Dienstleistern, die ihr Geld wert sind, sollte es übrigens nicht schwerfallen nachzuweisen, dass die vereinbarten Maßnahmen tatsächlich erfolgreich umgesetzt wurden. Schließlich dürften die meisten Kommunen und Bauhöfe auch 2024 kein Geld zu verschenken haben.
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