Wer rastet, der rostet. Nach der diesjährigen Zulassung und Aufnahme der Rattenköderstation FZV30 in die „Liste der geprüften Mittel und Verfahren zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen. Krätzmilben und Kopfläusen gemäß § 18 Infektionsschutzgesetz“, mit der die FZV30 rechtssicher und umweltgerecht in der unterirdischen Infrastruktur eingesetzt werden kann, gibt es jetzt die nächste, technische Verbesserung.
Mit dem neuen FZV30-KLEMM-System lässt sich die Rattenköderstation FZV30 in weniger als einer Minute in die Revisionsschächte der Abwasserkanalnetze installieren. Dabei muss zu keiner Zeit in den Schacht abgestiegen werden. Bei den verwendeten Materialien bleibt dieses System – wie bei den Vorgängern – bei Edelstahl, der sich in allen bisherigen Installationsvarianten bewährt hat.
Mitarbeiter müssen nicht in den Revisionsschacht steigen
Die Bedienung des Produkts wird bei der Verwendung des KLEMM-Systems ebenfalls von der Straßenebene ausgeführt. Somit können alle anfallenden Arbeiten wie Einbauen, die Kontrollen und ggf. der Köderwechsel, erledigt werden, ohne dass der ausführende Mitarbeiter in den Revisionsschacht steigen muss.
Verantwortliche für Kanalnetze erfüllen mit der Verwendung der weiterentwickelten Rattenköderstation und dem FZV30-KLEMM-System alle rechtlichen Bedingungen für die Rattenbekämpfung in der unterirdischen Infrastruktur, steigern den Arbeitsschutz ihrer Mitarbeiter und leisten einen entscheidenden Beitrag zum Gesundheitsschutz der Einwohner ihrer Kommunen.