Betreiber von Wasserkanalnetzen sind zur Rattenbekämpfung verpflichtet. Mit welchen Bekämpfungsmitteln dabei vorgegangen werden soll, liegt an der Art und Weise des Vorgehens und den örtlichen Gegebenheiten. Allein, immer mehr Angebote von mechatronischen Bekämpfungsmitteln und mit Rodentiziden bestückten Köderschutzboxen machen die Entscheidung schwer.
Helfen sollten oftmals privat in Auftrag gegebene Gutachten, teilt Schädlingsbekämpfer Andreas Vollack mit, die vermeintlich einen echten Vergleich zwischen sehr unterschiedlichen Anwendungsmethoden untersuchten, aber die Lösungssuchenden nur noch mehr verwirrten. „Der schale Beigeschmack von privaten Gutachten, die sogenannte Expertenkommissionen auswerteten, in denen keine neutralen Sachverständigen säßen, lasse Fragen offen.“ Nach genauerer Betrachtung, so Vollack weiter, komme es dann doch dazu, dass „hier oft Äpfel mit Birnen verglichen werden, um eine Entscheidungsfindung für bestimmte Produkte, beim nach Lösung Suchenden, zu fördern“.
Besser sei jedoch, amtlich getestete und für den gesuchten Verwendungszweck offiziell zugelassene Produkte zu verwenden, geht aus der Mitteilung des Weiteren hervor. Für eine solche Zulassung würden die Produkte von der zuständigen Behörde getestet und ggf. zugelassen. Da bei amtlich angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen nur bestimmte, durch das Umweltbundesamt zugelassene Bekämpfungsmittel eingesetzt werden dürfen, liege die Lösung auf der Hand: Nämlich ein solches Produkt zu verwenden und auf diesem Weg alle rechtlichen Bedingungen für die Rattenbekämpfung im Abwasserkanalnetz zu erfüllen.
Gegebenheiten vor Ort entscheiden mit
Auf der Suche nach der passenden Lösung sollte der Zustand des Kanalnetzes bekannt sein. Bauartbedingt ist nicht jedes System für alle Zwecke geeignet. Außerdem ist wichtig zu wissen, wie viele runde und eckige Revisionsschächte im Netz vorhanden sind, wie tief diese sind, ob im Schacht einer oder mehrere Kanäle laufen und befinden sich die Kanäle auf unterschiedlichen Höhen?