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Fachwerkzentrum Vollack - Falscher Umgang mit Rattengiftködern hat schwere Folgen

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In einer Studie im Auftrag des Bundesumweltamtes sind Rückstände von Rattengift in Fischlebern nachgewiesen worden. Unsachgemäße Verwendung von Rattengiftködern ist laut Forschern die Ursache. Nicht sachgemäß verwendete Köder schaden nicht nur der Umwelt, sondern dies kann auch unmittelbar rechtliche Folgen für Betreiber von Wasserkanalnetzen haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Bürgermeister, einen Verantwortlichen des Kanalnetzbetreibers oder um Leiter und Mitarbeiter von Abwasserbetrieben oder Zweckverbänden handelt.

Rodentizide (PBT-Stoffe)

Rodentizide gehören in die Gruppe der Biozide. Biozide sind, allgemein ausgedrückt, Chemikalien oder Mikroorganismen zur Bekämpfung von Schädlingen. Rodentizide sind spezielle Biozide. Rodent leitet sich vom lateinischen Rodentia ab, was Nagetiere bedeutet. Es handelt sich um chemische Mittel zur Bekämpfung von Nagetieren. Verwendung finden sie in Fraßködern oder in Mitteln zur Begasung von Lagerräumen und unterirdischen Nagetierbauten. In Rodentiziden kommen Antikoagulantien, blutgerinnungshemmende Wirkstoffe, zum Einsatz. Sie sind schwer abbaubar, sich in Organismen anreichernd und giftig. Rodentizide können über längere Zeit Auswirkungen auf die Umwelt und die in ihr lebenden Organismen haben.

Genau aus diesen Gründen ist der Einsatz solcher Mittel nur mit einer amtlichen Zulassung erlaubt. In der EU-Biozid-Verordnung 528/2012 sind die Grundsätze der Zulassung geregelt. In Deutschland werden Sie gemäß Chemikaliengesetz durch die zuständigen Behörden nur unter Vorgabe strenger Anwendungsbestimmungen zugelassen.

Im Rahmen der vereinheitlichen, europaweiten Zulassung von Antikoagulanzien vereinheitlichen Anwendungsbestimmungen hat das Umweltbundesamt die Veröffentlichung „Gute fachliche Anwendung von Nagetierbekämpfungsmitteln mit Antikoagulanzien“ herausgegeben. Darin findet sich auch folgende Vorschrift: Die Köder müssen so angewendet werden, dass sie nicht mit Wasser in Kontakt kommen und nicht weggespült werden. Die Missachtung dieser Vorschrift hat fatale Folgen für die Umwelt und kann straf- und zivilrechtliche Folgen haben.

Drahtbeköderung – im Ernst?

Bis Heute wird in Abwasserkanälen mit der sogenannten Faden- oder Drahtbeköderung gearbeitet. Die Begründungen sind fadenscheinig und nicht mehr nachvollziehbar. Auch wird nach wie vor in Sachkundelehrgängen tatsächlich angeführt, dass das Aufhängen des Giftköders über der Hochwassermarke im Revisionsschacht ausreichen würde, um alle gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen. Die Köder müssen jedoch so angewendet werden, dass sie nicht mit Wasser in Kontakt kommen und nicht weggespült werden.

Folgen für die Umwelt

Fakt ist, dass lose eingehängte Köder im Kanalsystem mit Wasser in Berührung kommen. Entweder beim Einfließen von Regenwasser durch die Kanalabdeckungen oder durch ansteigendes Wasser im Kanal. Besonders bei plötzlichen Starkregenereignissen oder Rückstau im Kanal steigen Abwässer im rasanten Tempo. Oft so schnell, dass Abwässer durch die Revisionsschächte nach Außen gedrückt werden. Und sind wir doch mal ehrlich: Auch, wenn man es nicht gerne zugibt, eine Vielzahl von Abwasserkanalsystemen ist veraltet und nicht für solche große Wassermengen vorbereitet.

Kommen Abwässer mit Giftködern in Berührung, können Teile des Rattengiftes ausgespült werden. Diese gelangen in Kläranlagen, die nicht in der Lage sind, Rodentizide zu 100 Prozent aus den Abwässern zu entfernen. Was durch die Studie des Umweltbundesamtes festgestellt wurde. Werden diese geklärten Abwässer nun in Gewässer eingeleitet, gelangen auch die Reste der Rodentizide in diese Gewässer. Sie verteilen sich im Wasser und lagern sich auch in Sedimenten ab.

Ein Beispiel für die Gefährlichkeit dieser Stoffe zeigt diese Darstellung der Halbwertzeit für persistente Stoffe, zu denen auch Rodentizide gehören. In Meerwasser liegt diese bei mehr als 60 Tagen, in Süßwasser oder Flussmündungen bei mehr als 40 Tagen, in Süßwassersediment oder Flussmündungssediment sowie im Boden bei über 120 Tagen.

Die ersten Kontaminationen von Tieren finden im Süßwasser und Süßwassersediment statt. Fische, Krebse und weitere im Wasser lebende Tiere werden mit Rodentiziden kontaminiert. Rodentizide sind bioakkumulativ. Sie reichern sich in Organismen an. Am Wasser lebende Tiere, die sich von Fischen oder Krebsen ernähren, sind in der Nahrungskette die Nächsten, die dann Rodentizide aufnehmen. Je nach aufgenommener Menge, kann dies über kurz oder lang zum Tot der Tiere führen.

Der Zweck der Beköderung ist die Bekämpfung von Ratten. Wird der Giftköder nass, beginnt er zu schimmeln und zu verrotten. Die Köder sind so konzipiert, dass sie grundsätzlich attraktive Nahrungsangebote für die Schadnager sein sollen. Warum sollte eine Ratte an einen Giftköder gehen, der schimmlig ist? Es gibt im Kanal schließlich genug andere Nahrungsquellen. Unter Anderem Lebensmittelabfälle, die vom Menschen über die Toilette in den Kanal gespült werden.

Anwendungsvorschriften

Spätestens seit 2018, nach der Veröffentlichung „Gute fachliche Anwendung von Nagetierbekämpfungsmitteln mit Antikoagulanzien“ muss es jedem Abwasserbetrieb und jeder Kommune klar sein, dass die Drahtbeköderung nicht den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen kann. Auch hier kann bei Missachtung der Anwendungsvorschrift eine Bestrafung nach § 27 ChemG in Frage kommen.

Wer haftet bei Verstößen gegen die bekannten Vorschriften? Bürgermeister können persönlich haften bei Fehlern in der Abwasserbeseitigung (siehe Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1992 unter Az. 2 StR 86/92). Betreiber von Abwasserkanalnetzen, egal ob Abwasserbetrieb oder Zweckverband, haften ebenfalls für rechtswidriges Verhalten und den daraus entstehenden Schäden. In Abwasserbetrieben und Zweckverbänden können sowohl Leiter als auch die ausführenden Mitarbeiter, die eine Drahtbeköderung ausführen, haftbar gemacht werden.


Lösung: Rattenköderstation FZV30

Lösungen gibt es schon lange. Anbieter mit unterschiedlichen, technischen Ansätzen bieten Köderstationen an, die alle Vorschriften erfüllen. Vollack ist einer dieser Anbieter. Die Rattenköderstation FZV30 wird in den Revisionsschächten der Abwasserkanalnetze installiert und erfüllt alle aktuellen Vorschriften. Über das Tauchglockenprinzip und die abgewinkelte Konstruktion der FZV30 wird gewährleistet, dass Rattengiftköder nicht mit Abwasser in Berührung kommen. Auch bei plötzlich, stark ansteigendem Wasserstand oder Überflutung des Revisionsschachts wird der Köder vom Abwasser ferngehalten. Hinzu kommt ein besonderes Merkmal in der Bauweise: Es gibt keine störungsempfindliche Elektronik oder wartungsintensive Mechaniken. Die Bedienung der Rattenköderstation erfolgt von der Straßenebene aus. So wird die Unfallgefahr durch Abstieg in den Schacht vermieden und die Kontrollen des Befalls erleichtert.

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Andreas Vollack Fachwerkzentrum & Schädlingsbekämpfung

Mündener Straße 18
34359 Reinhardshagen

Telefon: 05544 / 94 080 20

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