Im Februar 2022 war es so weit: Die langerwartete Neufassung der „Richtlinien zur verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA21) wurde veröffentlicht. Aus der Sicht von Straßenmeistereien und Baufirmen, die im öffentlichen Straßenverkehr Verkehrsleitsysteme und Absperrungen aufbauen, sind vor allem die Neuerungen in Bezug auf Reflexionsklassen interessant. So ergeben sich für diese Unternehmen neue Vorgaben bei der Auswahl von Leitbaken, Leitkegeln und Schrankenzäunen, die für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr vorgesehen sind.
Die Kernaussage der RSA21 in Bezug auf Reflexionsklassen lautet: Ganz wesentlich gewinnt die Klasse RA2 an Bedeutung, während die Klasse RA1 mit einigen Ausnahmen weitgehend aus dem Straßenverkehr verschwindet.
Wichtigste Neuerungen der RSA21 im Überblick:
- Bei Leitbaken hat der Folientyp RA1 ausgedient und ist nicht mehr zulässig. Die Mindestanforderung ist Reflexionsfolie vom Typ RA2.
- Bei Schrankenzäunen darf der Folientyp RA1 noch eingesetzt werden, wenn es sich um eine Absperrung in Längsrichtung handelt (sofern die Absperrung nicht gleichzeitig aus Querabsperrung für eine gegenüberliegende Straße dient). In allen anderen Fällen gilt auch hier die neue Mindestanforderung RA2.
- Beim Aufbau von Leitkegeln ist ebenfalls mindestens der Reflexionstyp RA2 vorzusehen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass Leitkegeln auf Autobahnen mindestens eine Höhe von 75 cm aufweisen müssen.
Eine detaillierte Erläuterung zu den Vorgaben der RSA21 in Bezug auf Reflexionsklassen befindet sich im Infoportal des Thiele-Shops.