Bei sehr großen oder komplexen Fahrzeugen wie Schwerlastzugmaschinen gibt es besonders viele uneinsehbare tote Winkel, die beim Rangieren die Gefahr einer Kollision bergen. Um das Risiko von Personen-, Sach- und Maschinenschäden zu minimieren, legen die europäischen Richtlinien 2003/97/EG und 2007/38/EG daher fest, dass LKW mit über 3,5 t mit „Einrichtungen für indirekte Sicht“ ausgestattet sein müssen. In…