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Wie man eine Arbeitsbühne richtig bedient Interview mit Rolf-Jürgen Trabold, Arbeitsbühnenexperte von der (BGHW)

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Sie gelten als Vater des Berufsgenossenschaftlichen Grundsatzes BGG 966, der die "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen" regelt. Warum ist die Bedienerausbildung wichtig?

In der BGG 966 steht "der Bediener [einer Arbeitsbühne] muss unterwiesen sein". Unternehmer haben eine Fürsorgepflicht. Wenn Unfälle passieren und der Bediener war nicht geschult, trägt der Betreiber die Verantwortung. Dann wird es vor Gericht schwierig. Außerdem gilt die BGG 966 - ähnlich wie im Staplerbereich - als Stand der Technik.

Welche Risiken gibt es, wenn man ohne Bedienerschein fährt?

Immer wieder passieren schwere Unfälle mit Arbeitsbühnen. Zum Teil quetschen sich Bediener ein, wenn sie auf einer Bühne stehen und nicht aufpassen, wie weit sie bis zur Decke hochfahren dürfen. Über 80 Prozent der Unfälle sind auf Bedienfehler zurückzuführen. Deshalb ist Schulung so wichtig - sie sensibilisiert für mögliche Gefahren.

Wird der "Arbeitsbühnenschein" bald Pflicht wie der Staplerschein?

Ich bin bei meiner Arbeit in vielen Ausschüssen tätig. Im Bereich Gabelstapler fordert die Berufsgenossenschaft: "Der Bediener muss ausgebildet sein". Bei den Arbeitsbühnen dagegen muss er nur "unterwiesen sein". Der Trend geht hin zur Liberalisierung des Marktes, man appelliert an die Eigenverantwortung des Unternehmers. Deshalb glaube ich nicht, dass der Arbeitsbühnenschein in naher Zukunft kommt. Nichtsdestotrotz gilt die Fürsorgepflicht des Unternehmers und dieser Tatsache trägt er mit einer Schulung nach BGG 966 Rechnung.

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