Partner

Bremicker Verkehrstechnik bietet neues Hinweiszeichen „Mindestüberholabstand für Kfz“ für VERIS 01

Lesedauer: min

Die Bremicker Verkehrstechnik GmbH, als eines der marktführenden Unternehmen für Verkehrsinformationssysteme, hält ihre Kunden stets auf dem aktuellen Stand, wenn es um fachspezifische oder gesetzliche Änderungen geht. In diesem Zuge informiert das Unternehmen diesmal über die neue StVO-Novelle und ihre Auswirkungen auf den Radverkehr.

Die StVO-Novelle trat am 28. April 2020 in Kraft und soll Deutschlands Straßen sicherer und klimafreundlicher machen. Mit der Neuerung treten Änderungen wie härtere Strafen für Verkehrssünder, Stärkung des Radverkehrs, des Carsharings und der E-Mobilität in Kraft. Bremicker Verkehrstechnik informiert in diesem Zusammenhang auch über alle wichtigen Änderungen und bietet für bestehende Verkehrsinformationssysteme vom Typ VERIS 01 ein neues Hinweiszeichen an.

„Mindestüberholabstand für Kraftfahrzeuge“

Es wird ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und von 2 m außerorts für das Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeug-führenden durch Kraftfahrzeuge festgeschrieben. Bisher hatte die StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vorgeschrieben.     

Das neue Abbild „Mindestüberholabstand“ ist bereits in der Cloud-basierten Software zur Steuerung der Verkehrsinformationssysteme hinterlegt. Mit einer Beauftragung des Abbildes vonseiten des Kunden wird das neue Abbild für sein Geräte freigeschalten und gilt für alle in der Software hinterlegten Geräte. Aktuell bietet Bremicker für bestehende Geräte einen einmaligen Freischaltpreis an.


 

Partner

Firmeninfo

Bremicker Verkehrstechnik GmbH

Am Öferl 37–43
82362 Weilheim i.OB

Telefon: +49 881 / 642-0

[2]
Socials

AKTUELL & SCHNELL INFORMIERT