Jeder Unternehmer, der Mitarbeiter mit dem Bedienen von fahrbaren Hubarbeitsbühnen beauftragt hat, ist gehalten, diese regelmäßig zu unterweisen (ArbSchG, BetrSichV, UVVen). Beim Einsatz von Arbeitsmitteln eine besonders sinnvolle Maßnahme, denn trotz der vorhandenen Sicherheitstechnik kann es bei Fehlbedienungen zu schweren Unfällen kommen. Doch wie sollen diese regelmäßigen (jährlichen) Unterweisungen…