Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL) und die IG BAU haben sich nach drei schwierigen Verhandlungsrunden über einen Tarifabschluss für die GaLaBau-Branche geeinigt. Der neue Tarifvertrag läuft insgesamt 20 Monate und sieht nach zwei Nullmonaten eine Erhöhung von 3 Prozent für zwölf Monate und eine weitere Erhöhung von 1,5 Prozent für die letzten sechs Monate vor.
Egon Schnoor, Verhandlungsführer des BGL und Vorsitzender des Tarifausschuss, erklärte: „Nach intensiven und schwierigen, aber fairen Verhandlungen sind beide Tarifparteien aufeinander zugegangen und haben eine belastbare Einigung für die Branche des Garten- und Landschaftsbaus erzielen können. Mit dem neuen Entgelttarif beteiligen wir die Beschäftigten an der wirtschaftlichen Entwicklung der Betriebe, gleichzeitig ist aber auch sichergestellt, dass unsere Betriebe für die nächsten knapp zwei Jahre Planungssicherheit und gleichwohl wirtschaftlichen Spielraum für Investitionen haben.“
Der neue Tarifvertrag im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau beginnt am 1. Februar 2016 und endet am 30. September 2017. Die am 31. Januar geltenden Löhne und Gehälter gelten bis zum 31. März 2016 (Nullmonate). Ab dem 1. April 2016 erhalten die gewerblichen Arbeitnehmer und Angestellten in Deutschland eine Lohn- bzw. Gehaltserhöhung von 3 Prozent sowie ab dem 1. April 2017 eine weitere Erhöhung von 1,5 Prozent. "Damit sind wir Arbeitgeber in den Verhandlungen bis an die Belastungsgrenze der Firmen gegangen. Denn obwohl im GaLaBau eine gute wirtschaftliche Lage herrscht, erwirtschaften nicht alle Betriebe im Garten- und Landschaftsbau die gleichen Renditen. In den verschiedenen Sparten der Branche gibt es zum Teil starke Unterschiede. Dies galt es in den Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft zum Ausdruck zu bringen“, kommentiert Egon Schnoor die harten Verhandlungen zum neuen Entgelttarif.
In den Tarifgesprächen wurde auch das für die Branche wichtige Thema der Integration von Flüchtlingen diskutiert. Die Tarifparteien waren sich einig, dass auch in dieser wichtigen Frage tragfähige Lösungen entwickelt werden müssen und vereinbarten, gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen um Flüchtlingen den Zugang in den branchenspezifischen Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Die Ausbildungsvergütungen waren nicht Bestandteil der diesjährigen Tarifverhandlungen. Der geltende Tarifvertrag läuft am 31. Juli 2017 aus. Die Lohn- und Gehaltstarifverträge im Garten- und Landschafts- und Sportplatzbau sind erstmalig zum 30. September 2017 kündbar.