Gepflasterte Oberflächen im öffentlichen Raum sind oft Teil eines historischen Stadtbildes und nicht selten denkmalgeschützt. Gleichzeitig erfüllen sie jedoch die Vorgaben der DGUV oder DIN-Vorschriften für Barrierefreiheit nicht und auch der notwendige Lärmschutz war bisher nur mit hohen Kosten oder gar nicht erreichbar. Ein klassisches Dilemma für Städte und Gemeinden. Jetzt bietet ein neues, der DIN-Norm 18040-3 entsprechendes Verfahren einen vergleichsweise kostengünstigen, zielführenden Lösungsansatz.
In Kooperation mit dem Betonbearbeiter Podobnik GmbH und dem Untergrundvorbereiter Falkenstein GmbH aus Schorndorf hat der Baumaschinenhersteller und Bodenspezialist Schwamborn mit Sitz in Wangen bei Göppingen ein Verfahren entwickelt, auch gepflasterte Oberflächen kostengünstig, schnell und nachhaltig eben, leise und barrierefrei zu machen.
Innovative Baumaschine BEF 400RC
Grundlage für ein solches Verfahren ist die Fräsmaschine BEF 400RC. Damit lassen sich unebene Naturstein-Oberflächen einebnen. Bisher gab es laut Hersteller keine Maschine, die mit einer so hohen elektrischen Motorleistung und einem notwendigerweise hohen Arbeitsgewicht für das Abfräsen bzw. Schneiden großer Flächen von unebenen harten Bodenbelägen wie Natursteinpflaster geeignet gewesen wäre. Bei einer Arbeitsbreite von 400 mm kann die per Fernsteuerung und damit ergonomisch bedienbare Maschine sowohl mit klassischen Fräsrotoren als auch mit Trennscheiben, die den Boden einebnen, bestückt werden.
„Schwamborn ist seit vielen Jahren in einem intensiven Austausch mit den Anwendern seiner Maschinen. Wir nehmen Anregungen und Verbesserungsvorschläge auf und versuchen so, für nahezu jede Aufgabenstellung in der Bodenbearbeitung eine bestmögliche Lösung zu entwickeln“, betont Siegmund Griesheimer, Leiter der Schwamborn Anwendungstechnik. „Im Zuge dieses Austausches kam es auch zu dem gemeinsamen Projekt mit den Oberflächenspezialisten von Podobnik GmbH und Falkenstein, die ähnliche Aufgabestellungen im Auftrag der Städte Augsburg und Heidelberg hatten.“ Da die Herstellung von Barrierefreiheit der steigenden Bedeutung der Inklusion in den städtischen Aufgaben entspricht und es entsprechende DGUV- und DIN-Vorschriften gab, entschlossen sich die Verantwortlichen, gemeinsam ein Verfahren zu entwickeln, das diesen Normen entspricht und auf Oberflächen ähnlicher Beschaffenheit übertragbar ist.
Das Ziel: gefahrloses Begehen und Befahren
In der DIN 18040-3 heißt es: „Die Oberflächenbeschaffenheit von Bewegungs- und Begegnungsflächen sollte bei jeder Witterung leichtes, erschütterungsarmes und gefahrloses Begehen und Befahren mit dem Rollstuhl ermöglichen. Kennzeichen für solche Oberflächen sind, dass sie griffig und rutschfest sind.“ In der DGUV-Information zum Thema Barrierefreiheit auf öffentlichen Flächen heißt es: „Natursteine oder Natursteinpflaster erfüllen diese Anforderungen in der Regel nicht.“ Dabei spielt nicht nur die Oberfläche der Steine, sondern vor allem auch die Tiefe und Breite der Fugen eine entscheidende Rolle.