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PETER GREVEN PHYSIODERM GMBH Weißer Hautkrebs: So schützen sich Outdoor-Worker vor UV-Strahlung

Pressemitteilung | Lesedauer: min | Bildquelle: Peter Greven Physioderm GmbH

Wer täglich draußen arbeitet, freut sich wohl nach jedem kalten Winter auf die wohltuende Frühlingssonne. Doch die Sonnenstrahlen haben ihre Tücken: Sie erhöhen für alle sogenannten Outdoor-Worker das Risiko einer Erkrankung an weißem Hautkrebs. Der richtige UV-Schutz hilft, in Kombination mit einigen Maßnahmen, Gefahren zu minimieren.

Mehr als 235.000 Menschen in Deutschland erkranken laut Deutscher Krebshilfe jährlich an einem Basalzell- oder einem Plattenepithelkarzinom. Diese beiden Karzinomarten werden gemeinsam als weißer Hautkrebs bezeichnet. Zu den von der Krankheit Betroffenen zählen viele der bundesweit rund 2,7 Millionen Outdoor-Worker, die ihre Arbeit im Freien verrichten – wie beispielsweise Beschäftigte kommunaler Betriebe. Der Grund dafür liegt in den Gefahren der Sonneneinstrahlung. Besonders im Frühjahr, wenn es in der Sonne noch angenehm warm und nicht zu heiß ist, werden die Auswirkungen der UV-Strahlung häufig unterschätzt. In der Folge wird ein ausreichender Schutz vernachlässigt.

Bereits im Frühjahr nimmt die Stärke ultravioletter Strahlung in unseren Breiten deutlich zu – und damit auch das Risiko, an weißem Hautkrebs zu erkranken. Denn UV-Strahlen können das Erbgut der Hautzellen beschädigen, wenn sie zu lange auf die Haut einwirken, sodass Krebszellen entstehen. Allein auf die Monate April und Mai entfällt ein Viertel der jährlichen UV-Bestrahlung. „Für den UV-Schutz gilt deswegen die Faustregel, dass man sich von Ostern bis Oktober schützen muss, so wie man Sommerreifen fährt“, sagt Susanne Kemme, UV-Schutz-Expertin beim Euskirchener Hersteller Peter Greven Physioderm (PGP). Glücklicherweise können Betroffene – wie die Beschäftigten von Bauhöfen – mit einigen Tipps und Maßnahmen in Bezug auf den UV-Schutz ihr Risiko minimieren, an weißem Hautkrebs zu erkranken.


Eselsbrücken für die eigene Sicherheit

Eine der UV-Schutz-Maßnahmen basiert auf der sogenannten STOP-Regel: Arbeitgeber sollten zunächst die Arbeit, wenn möglich, substituieren (ersetzen). Ist dies nicht möglich, folgen zum einen technische Maßnahmen, etwa in Form von Sonnensegeln oder anderen Abschattungsformen gegen direkte Sonneneinstrahlung, und zum anderen organisatorische Maßnahmen. Dazu zählen etwa Arbeitszeiten außerhalb der sonnenintensivsten Zeit zwischen 11.00 und 14.00 Uhr. Da sich diese Schritte nicht immer im Arbeitsalltag umsetzen lassen, müssen in den meisten Fällen persönliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Viermal „H“ lautet hier die Eselsbrücke: Hemd, Hose, Hut – und hoher Lichtschutzfaktor. Besonders letzteres ist für einen ausreichenden UV-Schutz unverzichtbar. Denn an den extrem neuralgischen Körperstellen wie Nase, Ohren, Unterlippe, Nacken oder Hände, den sogenannten Sonnenterassen, bildet sich der weiße Hautkrebs häufig aus – ganz egal, wie gut Kopfbedeckung und Kleidung schützen. „Ohne berufliche Hautschutzmittel ist deswegen kein UV-Schutz vollständig“, erklärt die UV-Schutz-Expertin von PGP. Der Euskirchener Hersteller bietet ein umfangreiches UV-Schutzprogramm und individuelle Schutzmöglichkeiten für sämtliche Berufsgruppen.

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Hautschutzmittel an Bedarf anpassen

„Doch Sonnenschutzmittel ist nicht gleich Sonnenschutzmittel“, ergänzt Kemme. „Die Wahl muss je nach Einsatz gut überlegt sein.“ Wer den schädlichen UV-Strahlen täglich viele Stunden ausgesetzt ist, benötigt in jedem Fall professionelle Mittel für den beruflichen und dauerhaften Gebrauch – und keine Sonnenschutzmittel aus dem Consumer-Bereich. Das hat vor allem zwei Gründe. Einer ist die Zusammensetzung der Inhaltsstoffe: Diese Formulierung der Produkte muss so konzipiert sein, dass sie das Ganze als gefährlich geltende Strahlungsspektrum gleichmäßig abdeckt – also sowohl UVA- als auch UVB-Strahlen. Produkte aus dem Supermarkt, die eher für den Strandurlaub gedacht sind, haben ihren Fokus naturgemäß mehr auf dem Schutz vor einem Sonnenbrand – schützen also in erster Linie vor UVB-Strahlen. Der zweite Grund ist das häufig in Consumer-Produkten enthaltene Parfüm. „Die Inhaltsstoffe von Parfüm sind für die Hautverträglichkeit nicht unumstritten, weil sie grundsätzlich Allergien auslösen können“, erklärt Kemme.

In einem weiteren Schritt muss noch der richtige Lichtschutzfaktor ausgewählt werden. Dieser sollte mindestens bei 30 liegen. Für alle, die intensiver Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, empfiehlt sich sogar Lichtschutzfaktor 50. In jedem Fall ist es wichtig, den Sonnenschutz regelmäßig zu erneuern. Ist das Mittel extra wasserfest, muss es nach dem Schwitzen nicht immer wieder neu aufgetragen werden. Das ist ein echter Mehrwert. Denn wer im Sommer draußen arbeitet, der schwitzt – und zwar ganz anders als jemand, der sich am Strand bräunt.

Keine Aufklärung – kein Schutz

Der wichtigste Schritt hin zu ausreichendem UV-Schutz ist neben allen Maßnahmen die richtige Anwendung der Hautschutzmittel. Denn selbst die hochwertigsten Schutzmittel mit höchstem Lichtschutzfaktor haben keine Wirkung, wenn sie nicht richtig oder gar nicht aufgetragen werden. „Typische Fehler sind beispielsweise, wenn Beschäftigte beim Eincremen nicht die ausreichende Menge verwenden, sich nicht richtig eincremen oder nicht regelmäßig nachcremen“, sagt Kemme. Diese falsche Anwendung oder gar der Verzicht darauf ist das größte Problem beim Sonnenschutz und Hautschutz insgesamt. „Aufklärung bleibt also weiterhin das A und O.“

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