Seit dem Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) am 01. August 2023 ist das Inverkehrbringen mineralischer Ersatzbaustoffe sowie von nicht aufbereitetem Bodenmaterial und Baggergut und deren Verwendung in technischen Bauwerken nur noch zulässig, wenn diese Ersatzbaustoffe einer der in der Verordnung definierten Materialklassen zugeordnet werden können.
Als Ersatzbaustoff gilt hierbei:
- Mineralischer Baustoff, der als Abfall oder als Nebenprodukt in Recyclinganlagen hergestellt wird oder bei Baumaßnahmen (Rückbau, Abriss, Neubau, etc.) anfällt.
- Mineralischer Baustoff, der unmittelbar oder nach Aufbereitung für den Einbau in technische Bauwerke geeignet und bestimmt ist.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, Abfälle zu verarbeiten:
- Entsorgung und Ablagerung des Abfalls gem. Deponieverordnung (DepV)
- Herstellung von Recyclingbaustoffen gem. ErsatzbaustoffV
Die Alternative zur Entsorgung und Ablagerung des Abfalls stellt das Recycling des Abfalls in einer Recyclinganlage dar. Liegt das Material im Anschluss an den Recyclingprozess als Recyclingbaustoff vor, besteht im Idealfall die Möglichkeit, Abnehmer zu finden. Damit wird Umsatz generiert und somit die Wertschöpfung des Unternehmens erhöht.
Recycling von Abfall – ein Beispiel
Anhand eines Beispiels wird im Weiteren gezeigt, wie aus Abfall Recyclingbaustoff der Klasse 1 (RC-1) entsteht. Folgende Abfallart wurde hierzu betrachtet:
- Abfälle aus der Straßenreinigung
- AVV 20 03 03
Zunächst wird ein Teil der (Grob-)Organik über ein Sieb abgeschieden. Im Anschluss erfolgt der zweistufige, nassmechanische Recyclingprozess in der Bibko-Infratec-Recyclinganlage. Vor dem Recyclingprozess liegen die Parameter teilweise über den Bestimmungswerten. Eine Nutzung als Ersatzbaustoff ist somit nicht möglich. Nach dem Recyclingprozess liegen alle Parameter in einem Bereich, der eine Nutzung als Recyclingbaustoff der Klasse 1 (RC-1) ermöglicht.
Bei obigem Beispiel zeigt sich, dass die Qualität des Materials durch den Einsatz einer Infratec-Recyclinganlage deutlich verbessert werden konnte. Aus Abfall, der über den Bestimmungswerten lag und nicht verwertbar war, wurde Recycling-Baustoff, der die RC-1-Anforderungen erfüllt. Auf Basis der obigen Ergebnisse kann die ErsatzbaustoffV durchaus eine Chance darstellen. Durch die Verwendung eines Infratec-Recyclingsystems kann sich folgender Nutzen ergeben:
- Vermeidung bzw. Reduzierung von Entsorgungskosten
- Generierung von Umsatz-Erhöhung der Wertschöpfung
Beide Punkte machen den Einsatz des Recyclingsystems zu einer nutzbringenden Investition in Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz. Sollte der Aufwand zur Erzeugung von Ersatzbaustoff aufgrund relativ geringer Anfallmengen als zu groß erscheinen, bietet die Verwendung eines Infratec-Recyclingsystems trotzdem einen erheblichen Vorteil, auch wenn das Material entsorgt wird:
- Das Material ist entwässert. Dadurch reduziert sich die zu entsorgende Menge.
- Durch die Verbesserung der Eigenschaften erfolgt die Zuordnung in eine niedrigere Deponieklasse. Hieraus resultieren geringere Entsorgungskosten. Die sich ergebenden Einsparungen tragen zur Wirtschaftlichkeit des Unternehmens bei. Bei einem Kunden in Norddeutschland ist die Erzeugung von Recyclingbaustoff (Sekundärrohstoff) bereits erfolgreich etabliert.