INFRATEC: Kosteneinsparung durch Wiederverwertung
Seit dem Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) am 1. August 2023 gelten bundeseinheitliche Regelungen für die Herstellung, die Untersuchung und den Einbau von Ersatzbaustoffen. Als solcher gilt hierbei mineralischer Baustoff, der als Abfall oder als Nebenprodukt in Recyclinganlagen hergestellt wird oder bei Baumaßnahmen wie zum Beispiel Rückbau, Abriss sowie Neubau anfällt.
Werden die Eigenschaften des Abfalls durch eine Recyclinganlage so verbessert, dass dieser als Recyclingbaustoff der Klasse RC-1 bis RC-3 klassifiziert werden kann, besteht die Möglichkeit, dieses Material als Sekundärbaustoff wieder zu verwenden. Die Kategorie RC-1 stellt hierbei den höchsten Qualitätsstandard dar. Durch die Wiederverwendung entfallen die kostenintensive Entsorgung und Ablagerung auf einer Deponie.
Recycling von Straßenkehrgut
Bei einem Kunden im Bereich Straßenreinigung werden anfallende Abfälle zunächst zwischengelagert und anschließend über ein externes Unternehmen entsorgt. Eine Behandlung des Abfalls durch den Kunden findet dabei nicht statt. In einem Test wurde nun untersucht, wie die Eigenschaften des Abfalls durch den Einsatz eines BIBKO-Recyclingsystems verbessert werden können. Als Anlage wurde hierfür ein entsprechendes System vom Typ IT-1500/1_BW verwendet.
Der Recyclingprozess besteht hierbei aus einem zweistufigen, nassmechanischen Prozess. Bei diesem wird der Abfall durch eine rotierende Spirale durch ein Wasserbad gefördert. Dadurch werden unerwünschte Bestandteile ausgewaschen und mit dem überschüssigen Prozesswasser abgeleitet. Das in der Anlage verbleibende Material wird über eine Vibrationsrinne entwässert und in die Materialbox gefördert.