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ABSCHIED VON 2G Bauhöfe müssen Mobilfunktechnik rechtzeitig umrüsten

Die geplante 2G-Netzabschaltung betrifft mehr Geräte und Anlagen als nur alte Handys. Kommunen und Bauhöfe stehen vor einer versteckten Herausforderung. Wer jetzt aktiv wird, vermeidet Engpässe und Stilllegungen. Bauhof-online.de gibt Handlungsempfehlungen, wie die Umrüstung zeitnah gelingt.

Lesedauer: min | Bildquelle: Telegärtner Elektronik, Braun
Von: Tillmann Braun

Die Mobilfunktechnologie schreitet voran – und mit ihr auch die Infrastruktur der Netzbetreiber. Während Verbraucher sich über schnellere Verbindungen freuen, stellt die von der Deutschen Telekom angekündigte Abschaltung des 2G-Netzes insbesondere Städte, Gemeinden und ihre Bauhöfe vor eine oft unterschätzte Aufgabe. Denn zahlreiche technische Systeme in der öffentlichen Daseinsvorsorge, darunter auch viele in der Verantwortung von Bauhöfen, basieren nach wie vor auf der betagten 2G-Technik.

Mobilfunktechnik in Aufzügen und Anlagen oft veraltet

Was im ersten Moment nach einem rein technischen Thema klingt, betrifft ganz konkrete Anwendungsbereiche. So sind beispielsweise in zahlreichen Aufzügen in öffentlichen Gebäuden, Verwaltungsstellen oder Parkhäusern noch Mobilfunkmodule verbaut, die ausschließlich im 2G-Netz senden und empfangen können. Ähnliches gilt für viele Alarmierungs- und Notrufsysteme in sanitären Einrichtungen – etwa in städtischen Werkstätten, auf Friedhöfen oder an dezentralen WC-Anlagen. Dort wird zur Sprachverbindung ebenfalls oft noch ein 2G-Gateway genutzt.

Wird das 2G-Netz wie angekündigt bis zum Sommer 2028 vollständig abgeschaltet, funktionieren viele dieser Systeme nicht mehr – inklusive ihrer Sicherheitsfunktionen. Besonders brisant: Die Betriebsvorschriften schreiben für Aufzüge eine jederzeit funktionierende Notrufeinrichtung vor. Ist diese nicht gewährleistet, droht die Stilllegung.


Austauschpflicht statt Komfort-Upgrade

Eine Umstellung auf moderne Mobilfunkstandards wie LTE (4G) ist also keine technische Spielerei, sondern ein zwingender Schritt, um die Einsatzfähigkeit der vorhandenen Infrastruktur zu sichern. Doch die eigentliche Herausforderung liegt nicht nur in der Anschaffung neuer Module, sondern auch in der Dimension des Problems.

Allein im Bereich der Aufzuganlagen sind laut Brancheninformationen noch mehrere Hunderttausend Notrufsysteme im Einsatz, die ausschließlich über das 2G-Netz kommunizieren. Hinzu kommen zahlreiche weitere Einrichtungen mit integrierter Notruf- oder Fernwartungstechnik in Werkhallen, öffentlichen Gebäuden oder Außenstellen.

Für Bauhöfe bedeutet dies: Auch Systeme, die seit Jahren störungsfrei laufen und nie auffällig waren, sollten jetzt überprüft werden. Denn je näher das Abschaltdatum rückt, desto größer wird die Nachfrage – und desto wahrscheinlicher werden Engpässe bei Lieferzeiten, Installationen und Serviceeinsätzen.

Neue Technik bringt zusätzliche Anforderungen und Chancen

Bei der Auswahl neuer Kommunikationsmodule bzw. Gateways sollten nicht nur die Grundfunktionen betrachtet werden. Besonders bei sicherheitsrelevanten Einrichtungen – etwa Notrufen in öffentlich zugänglichen WC-Anlagen oder Aufzügen – empfiehlt sich ein genauer Blick auf die Funktionalität:

  • Unterstützt die neue Hardware Sprachübertragung über 4G (VoLTE)?
  • Beinhaltet der jeweilige Mobilfunkvertrag 4G/VoLTE?
  • Sind Roaming-Funktionen vorhanden, damit bei Netzausfall automatisch Mobilfunknetze anderer Anbieter genutzt werden können?
  • Gibt es barrierefreie Kommunikationsoptionen, zum Beispiel für Menschen mit Hör- oder Sprachbeeinträchtigung?

Insbesondere der sogenannte Zwei-Sinne-Notruf, bei dem neben Sprache auch visuelle Elemente wie Touchdisplays oder Textfunktionen genutzt werden können, hat sich in der Praxis bewährt – etwa bei Besuchern, die kein Deutsch sprechen oder sich in Ausnahmesituationen nicht verbal äußern können. Ein barrierefreier Zwei-Sinne-Notruf ist nun also Stand der Technik, der im Rahmen der Umrüstung mitgedacht werden muss.

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Fazit: Jetzt prüfen – später nicht stilllegen

Zwar mag die 2G-Abschaltung noch drei Jahre entfernt sein, doch allein aufgrund der Dimensionen wird es unweigerlich zu Engpässen bei der Hardware und dem Montage-Personal kommen. Allein in Deutschland droht nach Schätzung von Experten mehr als 400.000 Aufzügen die Stilllegung, wenn sie nicht fristgerecht umgerüstet werden.

Konsequenz für Bauhöfe: Jetzt handeln, bevor es zu spät ist. Eine Bestandsaufnahme der verbauten Mobilfunktechnik, insbesondere in sicherheitsrelevanten Anlagen, ist der erste Schritt. Anschließend sollten die jeweils notwendigen Maßnahmen zeitnah angegangen werden. Wo notwendig, müssen die zuständigen Stellen umgehend informiert und die Maßnahmen koordiniert werden. Denn nur wer frühzeitig plant, kann unnötige Kosten, Stillstand und Sicherheitslücken sicher vermeiden.

Was ist der Unterschied zwischen 2G und 4G?

2G (GSM) ist der älteste noch aktive Mobilfunkstandard. Er wurde in den 1990er-Jahren eingeführt und diente ursprünglich nur zum Telefonieren und zum Versenden von SMS. Die Sprachübertragung läuft dabei über eine leitungsvermittelte Verbindung – also ähnlich wie bei einem klassischen Telefonanschluss. Datenübertragung war möglich, aber sehr langsam.

4G (LTE) hingegen ist ein reiner IP-basierter Standard. Dies bedeutet: Sprache und Daten werden nicht mehr über eine feste Verbindung, sondern als Datenpakete über das Internetprotokoll (IP) übertragen – ähnlich wie bei WhatsApp-Telefonaten. Damit sind höhere Übertragungsraten und bessere Sprachqualität möglich. Um damit telefonieren zu können, muss das Gerät allerdings Voice over LTE (VoLTE) unterstützen – also die Fähigkeit besitzen, Sprachdienste über das Datennetz abzuwickeln.

  • 2G: Telefonie; veraltete einfache Mobilfunktechnik, wird zukünftig nicht mehr nutzbar sein / 2G-Mobilfunknetz wird durch die Deutsche Telekom Mitte 2028 abgeschaltet
  • 4G: Telefonie und Daten über IP – moderner, schneller, aber mit neuen Anforderungen an Technik und SIM-Karten
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