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KTB Arbeitsplattform mit CE-Kennzeichnung nach Baumusterprüfung

Wedemark – Die KTB Vertriebsgesellschaft GmbH & Co. KG mit Firmensitz in Wedemark gelang es mit Hilfe der uttc – Service u. Technik GmbH im Niederrheinischen Kamp-Lintfort, die erste baumustergeprüfte Arbeitsplattform auf den Markt zu bringen.

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<link fileadmin redakteur material newsmaterial ktb-bild1.jpg download file>Arbeitsplattformen erleichtern vielerlei Arten von Arbeitsvorgängen. Somit ist es nicht verwunderlich, dass auf dem europäischen Markt die Artenvielfalt auf diesem Gebiet gewaltig ist.

Leider lassen eine Vielzahl derartiger Arbeitsplattformen notwendige sicherheitstechnische Belange weitgehend außer Acht. In Erkenntnis dieser Missstände hat die Europäische Kommission in diversen Publikationen diese Arbeitsplattformen als Betriebsmittel angesehen, die, in Abhängigkeit von ihrer Verbindung mit einem Trägerfahrzeug, unter die Maschinenrichtlinie fallen.

<link fileadmin redakteur material newsmaterial ktb-bild2.jpg _blank download file>Wenn die mögliche Arbeitshöhe die 3m Marke überschreitet, sind sogar besondere Maßnahmen erforderlich, um die durch die Maschinenrichtlinie geforderte Sicherheit nachzuweisen. Die Maßnahmen bestehen darin, dass eine in Europa gemeldete Stelle im Rahmen einer Baumusterprüfung diese Sicherheit bescheinigt.

Die DEKRA EXAM in Bochum als eine derartige benannte Stelle entwickelte dazu ein umfangreiches Prüfprogramm, welches die Arbeitsplattformen bestehen mussten.

Die Arbeitsplattformen APF 1300 und APF 1600 der KTB Vertriebsgesellschaft GmbH & Co. KG haben dieses umfangreiche Prüfprogramm durchlaufen und bestanden.

<link fileadmin redakteur material newsmaterial ktb-bild3.jpg download file>Diese Arbeitsplattformen sind somit die ersten baumustergeprüften Arbeitsplattformen und sind daher rechtlich bedenkenlos einsetzbar.
Neben diesen Arbeitsplattformen ist auch die erste baumustergeprüfte Hubverlängerung auf dem Markt verfügbar.

Das Hubgerüst HG2000 der KTB fungiert dabei im Zusammenhang mit den Arbeitsplattformen APF 1300 und APF 1600 und erlaubt eine Arbeitshöhe bis zu 6m. Mit diesen Betriebsmitteln ist es nun erstmals möglich, die Europäische Maschinenrichtlinie zu erfüllen

<link http: www.ktb-wedemark.de>www.ktb-wedemark.de

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