Schachtabdeckungen sind in den unterschiedlichsten Bereichen verbaut und werden dort – egal ob in Turnschuhen, Arbeitsschuhen oder barfuß – tagtäglich durch Personen betreten. Durch fehlende Rutschsicherheit kann es allerdings gerade in Kombination mit flüssigen oder pastösen Stoffen leicht zu Unfällen kommen. Abdeckungen aus Glasfaserverbundmaterial überzeugen durch ihre Oberflächenstruktur, das verwendete Harz im Material und dem sich dadurch bietenden Verdrängungsraum. Hier setzt die KHK Kunststoffhandel Cromm & Seiter GmbH direkt in der Herstellung an, um eine rutschhemmende Wirkung zu garantieren und das Betreten der Abdeckungen sicher zu gestalten.
Mit dem Begriff „SRS-Unfälle“ bezeichnet der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband (DGUV) den Unfallbereich der Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle. Im Jahr 2022 fielen 165.420 Vorfälle in diese Kategorien. Erfasst werden – neben dem Geschlecht der verunfallten Personen – auch die Arbeitsumgebung sowie der sogenannte Gegenstand der Abweichung, also der Untergrund, auf dem sich der Unfall ereignete. Mit 53 Prozent erfolgte rund die Hälfte der Unfälle auf ebenen Flächen und Fußböden. Besonders gefährlich wird es bei rutschigen Untergründen. Rund 18.600 Fälle sind beim DGUV verzeichnet, bei denen Wasser, Schnee, aber auch Öle und Fette zu Unfällen führten. Bei der Auswahl rutschsicherer Untergründe helfen Testungen nach DIN-Norm. Diese werden auch für Schachtabdeckungen angewandt.
Genormte Prüfung der Rutschsicherheit
Zur Prüfung von Bodenbelägen nach DIN 51130 wird der Bodenbelag auf ein Gestell aufgebracht und mit 200 Millimetern Motoröl pro Quadratmeter präpariert. Anschließend betritt eine Prüfperson mit Arbeitsschuhen den Belag. Der Winkel auf dem Gestell wird dabei immer steiler. Aus dem Neigungswinkel ergeben sich die Klassen der Rutschsicherheit. Bei der Prüfung nach DIN 51097 ist der Versuchsaufbau ähnlich. Allerdings ist die Person barfuß, der Belag wird mit Wasser benetzt. Die KHK-Schachtabdeckungen aus Glasfaserverbundmaterial sind in puncto Rutschsicherheit von unabhängigen Stellen geprüft und sowohl nach DIN 51130 als auch DIN 51097 zertifiziert. Die Abdeckungen des Unternehmens erreichen eine R11-Beurteilung. Diese beschreibt einen Neigungswinkel von 27 Grad – die Schachtabdeckungen zeichnen sich hier durch ihren erhöhten Haftreibwert und die damit einhergehende Trittsicherheit aus. Mit dem Ergebnis „V10“ wird außerdem das Verdrängungsvolumen von Reliefoberflächen kenntlich. Hier wird eine besonders hohe Rutschfestigkeit im Test ermittelt. Mit dem Zusatz „C“ wird die Bewertungsgruppe für den Barfußnassbereich angegeben – so können die Abdeckungen beispielsweise auch in Schwimmbädern zum Einsatz kommen.