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Grundbetreuung betriebsspezifische Betreuung Arbeitssicherheit Arbeitsmedizin

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Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin,
 Für die Grundbetreuung gelten feste Einsatzzeiten pro Beschäftigtem mit entsprechender Planungssicherheit. Auch hinsichtlich der regelmäßig vorliegenden betriebsspezifischen Unfall- und Gesundheitsgefahren ist eine gute Planbarkeit gegeben.
 Für die Erfüllung der temporär anfallenden Aufgaben ist eine Absprache erforderlich.
 
DGUV Vorschrift 2 „ Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit „ DGUV Vorschrift 2″
 Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte des Ingenieurbüros Dipl. – Ing. H.Diemer leisten bei der Beurteilung und Einrichtung von Arbeitsplätzne wertvolle Hilfe. Sie sind kompetente Ansprechpartner für Unternehmer und Mitarbeiter in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

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