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Grundbetreuung Gruppe DGUV Vorschrift 2 Anlage 2

Arbeitsmedizinische Betreuung und sicherheitstechnische Betreuung

 

Lesedauer: min

Für die Grundbetreuung wird die Einsatzzeit entsprechend der Betreuungsgruppe nach DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 als Summenwert ermittelt und unter Berücksichtigung der Mindestzeitanteile auf Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit aufgeteilt.
 Die Ermittlung des zusätzlichen Bedarfs an betriebsspezifischer Betreuung und deren Aufteilung auf Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgt unter Berücksichtigung der aufgeführten Aufgabenfelder sowie der Auslöse- und Aufwandskriterien
 
Wir bieten eine ganzheitliche Lösung zur Organisation und Verwaltung aller Aufgaben und Pflichten Sie erhalten sämtliche Dokumentationen automatisiert auf Ihren PC, beweisfähige Dokumentation gewährleistet Ihnen die Rechtssicherheit gem. DGUV Vorschrift 2

Zum Beispiel:

  • Arbeitsmedizinische Betreuung
  •  sicherheitstechnische Betreuung
  •  Besuchsberichte
  •  Termine
  •  Gefährdungsbeurteilungen
  •  Besprechungsprotokolle
  •  Arbeitsschutzprotokolle
  •  Arbeitsmittel
  •  Betriebsanweisungen
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