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Betriebsbegehung mit dem Betriebsarzt

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Die Betriebsbegehung bei Ärzten, die in der praktischen Arbeitsmedizin noch wenig Erfahrung haben, Unsicherheitsgefühle auslösen.
Diese Aufgabe ist kein Bestandteil des Studiums gewesen. In der klinischen Ausbildung gibt es nichts Vergelichbares. Blamieren möchte man sich natürlich auch nicht.
Für diese wichtige Aufgabe des Betriebsarztes gibt es trotzdem wenig Literatur .
Ziel und ZweckBetriebsarzt und Sicherheitsfachkraft haben den Arbeitgeber zu Fragen der Arbeitssicherheit (das sind Arbeitsschutz und Unfallverhütung) zu beraten.
Zweck der Begehung ist es einmal, Mängel bei der Arbeitssicherheit festzustellen und dem Arbeitgeber in geeigneter Form mitzuteilen.
Weiterhin besteht dabei Gelegenheit, die Arbeitsplätze kennenzulernen und sich über die Belastungen und Gefahren zu informieren.
Der Betriebsarzt muss eine Aussage über die gesundheitliche Eignung von Beschäftigten treffen können, wenn Vorsorgeuntersuchungen erforderlich sind oder sich die Frage der beruflichen Rehabilitation eines Beschäftigten stellt. Ziel ist es, einen möglichst hohen Stand der Arbeitssicherheit im Betrieb zu erreichen.

Grundsätzliches

Die Begehung ist eine gemeinsame Besichtigung von Arbeitsplätzen durch die Arbeitsschutz-Fachleute des Betriebes selbst.
Die Arbeitsplätze sollen dabei in Hinblick auf Unfallgefahren, Belastung von Beschäftigten und daraus entstehnde gesundheitliche Gefährdung beurteilt werden.
Zur Begehung könne bei Bedarf auch außerbetriebliche Fachleute herangezogen werden.

Wir bilden Sie aus:Inhalte des Bausteinkonzepts des Ingenieurbüro Dipl.-Ing. H. Diemer
Leitfaden zur arbeitsmedizinischen Betreuung durch das Ingenieurbüro Dipl.-Ing. H. Diemer in Form von Einzelbausteinen.

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