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Barprämie für Diesel-Partikelfilter: Jetzt Antrag einreichen und 330 Euro sichern

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Ab 1. Juni können Fahrzeughalter beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss von 330 Euro beantragen, wenn sie einen Diesel-Partikelfilter nachrüsten lassen. Förderberechtigt sind Pkws, Transporter und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen. Die entsprechende gesetzliche Richtlinie ist am 13. Mai in Kraft getreten und endet am 31. Dezember 2010. Erfolgt der Filtereinbau in diesem Zeitraum, hat der Fahrzeughalter Anspruch auf die Prämie. Der staatliche Zuschuss lässt sich aber auch noch nachträglich anfordern: Bis 15. Februar 2011 nimmt das BAFA die erforderlichen Unterlagen entgegen. Dazu zählen der vom Antragsteller unterschriebene Förderantrag und die Kopie des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) mit Angaben zum eingebauten Partikelfilter-System.

Wer sich die 330 Euro sichern will, sollte sich beeilen. Insgesamt stehen rund 50 Millionen Euro zur Verfügung - das reicht für ca. 160.000 Nachrüstungen. Wer zu spät kommt, geht leer aus. Weitere wichtige Rahmenbedingungen: Pkws und Wohnmobile wurden vor dem 1. Januar 2007 erstmals zugelassen, um für den Zuschuss infrage zu kommen. Bei Transportern und Kleinlastern ist der 17. Dezember 2009 der entscheidende Stichtag.

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