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Auftragsvergabe durch Gemeinden

Wege zur schnellen Auftragsvergabe stehen auch Gemeinden offen Zeil und Herrmann: "Aufträge zügig an Unternehmen vergeben"

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In einem gemeinsamen Schreiben zur öffentlichen Auftragsvergabe haben sich Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil und Innenminister Joachim Herrmann an die kommunalen Spitzenverbände gewandt: "Die bayerischen Kommunen sind für die Wirtschaft wichtige Auftraggeber. Wir haben deshalb an die Kommunen appelliert, geplante und laufende Investitionsmaßnahmen so schnell wie möglich zu realisieren. Bei geeigneten Aufträgen sollen die bestehenden Freiräume zur beschleunigten Vergabe noch stärker als bisher genutzt werden. Die Aufträge müssen zügiger bei der Wirtschaft ankommen. Nur dann können die gemeinsam von Bund, Freistaat und Kommunen bereitgestellten Mittel ihren Zweck erfüllen und die Wirtschaft ankurbeln."

Die Beschleunigungsbekanntmachung der Staatsregierung wurde im März im Rahmen des Konjunkturpakets II erlassen. Sie gilt für alle Aufträge, die in den Jahren 2009 und 2010 vergeben werden. Auch Kommunen können anstelle einer öffentlichen Ausschreibung eine sogenannte Beschränkte Ausschreibung oder eine Freihändige Vergabe wählen. Dadurch kann der Aufwand einer Ausschreibung wesentlich verringert werden. Für die freie Wahl des Vergabeverfahrens wurde eine Obergrenze festgelegt: Bei Bauleistungen ist eine Beschränkte Ausschreibung bis zu einer Million Euro und eine Freihändige Vergabe bis zu 100 000 Euro zulässig. Bei Liefer- und Dienstleistungen besteht das Wahlrecht bis zu einer Grenze von 100.000 Euro. Zeil und Herrmann: "Die genannten Wertgrenzen gelten grundsätzlich für jeden Einzelauftrag. Sie beziehen sich im Baubereich nicht auf den Gesamtwert eines Bauvorhabens, sondern auf jedes einzelne Fachlos, also auf Baumeisterarbeiten, Elektroarbeiten oder den Einbau von Fenstern."

Selbstverständlich sei keine Kommune gezwungen, von den vereinfachten Vergabeverfahren Gebrauch zu machen. Aber es brauche sich auch niemand über zuviel Bürokratie beschweren, wenn er solche erheblichen Vereinfachungen nicht nutze.

Die Bekanntmachung vom 3. März 2009 ist im Internet unter <link http: www.pressrelations.de new standard _blank external-link-new-window external link in>www.vergabeinfo.bayern.de unter der Rubrik ""Vergaben im kommunalen Bereich"" verfügbar.

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