Ob es in diesem Winter noch einmal Schnee und Eis geben wird … steht in den Sternen, aber wenn, dann stellt sich die Frage nach dem angemessenen Winterdienst. Kommunen sind gleich mehrfach gefordert: Sie sind verantwortlich für die Verkehrssicherheit auf ihren Straßen und öffentlichen Flächen, geben aber auch Vorgaben für private und halböffentliche Wege und Plätze. Erfreulicher Weise hat sich in den letzten Jahren eine zunehmende Sensibilität beim Einsatz von Streusalz entwickelt. Zu empfehlen ist, Streusalz nur dort einzusetzen, wo der Verkehr ohne Salz einer wesentlich höheren Gefahr ausgesetzt wäre. Alternative Verfahren wie beispielsweise das Räumen und der Einsatz von Splitt sowie generell eine Verringerung der Salzmenge durch die Umstellung auf Feuchtsalz mit modernen Ausbringtechniken sind dagegen zu favorisieren.
In seinem aktuellen Januar-Newsletter empfiehlt das Bundesumweltministerium als Tipp des Monats ausdrücklich, dass Streusalz nur so selten wie möglich eingesetzt werden sollte: „Da der Einsatz von Streusalz im Winterdienst auch immer schädliche Nebenwirkungen für Bäume, Gewässer, Fahrzeuge und Bauwerke (insbesondere Beton) hat, sollten, wenn möglich, die mechanische Räumung oder abstumpfende Mittel eingesetzt werden.“ In vielen Kommunen bzw. Ländern ist der Einsatz von Streusalz schon heute verboten. Das Umweltministerium empfiehlt salzfreie, abstumpfende Streumittel mit dem Blauen Engel. Abstumpfende Mittel schmelzen das Eis nicht ab, sondern erhöhen die Griffigkeit der Fläche, indem sie sich mit der Glätteschicht verzahnen. Für diesen Zweck werden vor allem gebrochene Gesteine ("Splitt", Spezialsande) eingesetzt, die nach dem Abtauen mit dem Straßenkehricht eingesammelt und weiterverwendet oder entsorgt werden können.
Schäden verursachen Mehrkosten
Gehölze in der Nähe einer Straße oder am Wegesrand können durch Streusalz Schaden nehmen. Durch zu großzügige Ausbringung oder auch durch Tauwasser gelangt Salz auf Grünflächen und wird von den Pflanzen über die Wurzeln aufgenommen. Durch Spritzwasser werden außerdem Stämme und Äste direkt mit hohen Salzkonzentrationen belastet. Die Folgen zeigen sich später durch Schadbilder, die wie Trockenschäden aussehen: Streusalzschäden ähneln denen einer Überdüngung, typische Symptome sind braune und gekräuselte Zweigspitzen, die Blätter zeigen Randnekrosen, werden also vom Rand her braun. Dazu kommt meist ein verspäteter Austrieb und kümmerlicher Wuchs oder gar das Absterben der Pflanzen. Der Bund deutscher Baumschulen (BdB) empfiehlt, dass Städte und Gemeinden schon bei der Pflanzenauswahl den Aspekt der Salzverträglichkeit berücksichtigen. Die Bäume und Hecken entlang von Gehwegen oder im Mittelstreifen sollten grundsätzlich wenig salzempfindlich sein. Folgende Bäume und Sträucher haben sich zum Beispiel bewährt:
Acer campestre (Feldahorn)
Alnus glutinosa (Schwarzerle)
Caragana arborescens (Erbsenstrauch)
Colutea arborescens (Blasenstrauch)
Lonicera xylosteum (Rote Heckenkirsche)
Pinus nigra (Schwarzkiefer)
Quercus (verschiedene Eichenarten)
Ribes alpinum Schmidt (Alpenjohannisbeere)
Rosa rugosa (Wildrose)
Tamarix parviflora (Frühlings-Tamariske)
Laut BdB ist es aber vor allem aus wirtschaftlichen Gründen angezeigt, statt des Streusalzes andere Formen des Winterdienstes einzusetzen. BdB-Präsident Helmut Selders: „Es dürfte sich lohnen, wenn Kommunen bei der Kostenbetrachtung die zu erwartenden Folgeschäden in der straßenbegleitenden Vegetation, insbesondere im Baumbestand, von vorneherein berücksichtigen. Hierbei sind die Kosten für verstärkte Baumkontrolle, Baum- und Bodensanierung und ggfs. Nachpflanzungen als zusätzliche, externe Kosten der ansonsten billigeren Streusalzverwendung anzusehen.“
Positionspapier Streusalz und Stadtbäume
In seinem Positionspapier Streusalz und Stadtbäume hebt der Arbeitskreis Stadtbäume der Gartenamtsleiterkonferenz zum Schutz der Straßenbäume auf die enge Zusammenarbeit der für den öffentlichen Verkehr und für das Grün verantwortlichen Menschen ab. Erforderlich sei ferner die Sensibilisierung der Bevölkerung im Hinblick auf eine umsichtige Teilnahme am Verkehr entsprechend der Wetterlage, denn die vollkommene Rutschsicherheit könne nicht gewährleistet werden! Dem schließt sich der BdB an und empfiehlt Kommunen darüber hinaus, dass auch bei deren Bürgerinnen und Bürgern auf eine zurückhaltende Streusalzverwendung auf privaten Flächen angeregt wird.
BdB