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§ 30c StVZO Gabelzinkenschutz zum Abdecken der Gabelzinken bei einem Gabelstapler

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Gabelzinkenschutz zum Abdecken der Gabelzinken bei einem Gabelstapler
wenn Gabelstapler im öffentlichen Verkehrsbereich eingesetzt werden, die Spitzen der Gabelzinken abgedeckt werden, siehe § 30c StVZO.

<link http: www.diemer-gmbh.de gabelzinken_urkunde.html>Weltneuheit: Gabelzinkenschutz erhält Förderpreis der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft

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