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ZEPPELIN BAUMASCHINEN GMBH Pfandsystem für Baumaschinen-Batterien

Pressemitteilung | Lesedauer: min | Bildquelle: Zeppelin Baumaschinen GmbH

Wenn Batterien von Baumaschinen ihren Geist aufgegeben haben, gehören sie auf keinen Fall auf den Müll, sondern müssen fachgerecht entsorgt werden – so fordert es der Gesetzgeber. Denn enthaltene Chemikalien wie Quecksilber, Cadmium und Blei können bei unsachgemäßer Entsorgung der Umwelt schwere Schäden zufügen. Mit dem Batteriegesetz (BattG) ist eine Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien verbunden. Für Zeppelin bedeutet dies, den geltenden Umweltanforderungen Rechnung zu tragen, indem ein Batteriepfand erhoben wird. Um die in Batterien enthaltenen Wertstoffe möglichst auszuschöpfen und sie für einen weiteren Einsatz nutzen zu können, startete Zeppelin darum im Service ein Pfandsystem für mehr als 550 Batterien von Cat Baumaschinen und Non-Cat-Batterien, die in Deutschland seit dem 23. Februar in Umlauf gebracht werden.

Von jedem Käufer einer solchen pfandpflichtigen Cat- beziehungsweise Non-Cat-Batterie wird in Zukunft automatisch ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro netto pro verkaufter Batterie als Zuschlag im Serviceauftrag erhoben, wenn beim Kauf einer neuen Starterbatterie nicht zeitgleich eine Altbatterie abgegeben wird. Haben Kunden eine Batterie über den Ersatzteilverkauf oder das Zeppelin-Onlinekundenportal erworben, und es erfolgt keine Rückgabe der Altbatterie, wird dafür ebenfalls ein Pfand fällig. Das Pfand wird erstattet, sobald eine nach Einführung des Pfandsystems verkaufte Batterie in einer Zeppelin-Niederlassung zurückgegeben wird.


„Zeppelin ist nur verpflichtet, bei Rückgabe einer Altbatterie das Pfand zurückzuerstatten – sofern es beim Kauf auch erhoben wurde. Es ist nicht der Fall, wenn es sich um eine zu alte Batterie handelt oder eben die alte nicht durch eine neue getauscht wird. Somit wird für Altbatterien aus Neumaschinen auch kein Pfand gutgeschrieben, weil wir für die Fahrzeugbatterien beim Neumaschinenverkauf auch kein Pfand erheben“, so Jörg Glunde, der verantwortliche Projektleiter bei Zeppelin. Was jedoch immer gilt: Zeppelin ist verpflichtet, alte Batterien unentgeltlich entgegenzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Batterien gelten als Gefahrgut und müssen entweder persönlich abgegeben oder per Spedition befördert werden. Da viele Kunden nicht in der Nähe einer Niederlassung ihr Büro haben, wurde eine Lösung mit regionalen Entsorgern entwickelt. Erfolgt die Rückgabe der Batterie in einem örtlichen Wertstoffhof oder Giftmobil, werden dort Pfandmarken ausgehändigt, die Anwender dann in der Niederlassung einlösen können. Dafür stellt die Niederlassung eine entsprechende Gutschrift aus, die mit dem Kunden verrechnet wird.

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Mehrwert für Fahrzeugbatterien

„Durch das Pfand schaffen wir einen nachhaltigen Mehrwert für Fahrzeugbatterien, indem Wertstoffe weiter nutzbar gemacht werden. Das ist ein wichtiger Beitrag für die Umwelt. Darüber hinaus kommen wir unserer Informationspflicht gegenüber unseren Kunden nach“, erklärt Andreas Kritzinger, Zeppelin Produktmanager für Elektronik und Karosserie. Zeppelin muss als Vertreiber der Batterien die Menge der in Verkehr gebrachten Batterien sowie der zurückgenommenen Altbatterien jährlich dem Umweltbundesamt melden.

Ein Projektteam hat die Prozesse der Rücknahme einer gebrauchten pfandpflichtigen Batterie entwickelt und das Pfandsystem aufgesetzt. In Zukunft enthalten alle relevanten Kundenbelege einen Hinweis zur Batterieentsorgung und informieren über die Rückgabebedingungen, wie die Höhe des Pfandwertes, aber auch die Artikelnummer, die darüber Aufschluss gibt, wo die Batterie gekauft wurde.

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