Wann und wie oft muss unterwiesen werden?
Nach §12 Arbeitsschutzgesetz und §4 Unfallverhütungsvorschrift“Grundsätze der Prävention” (BGV A 1) müssen Unterweisungen erfolgen
1. vor der Beschäftigung und
2. danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich.
Es wird also unterschieden zwischen erstmaliger und regelmäßig wiederkehrender
Unterweisung. Diese sinnvolle Unterteilung ist auch in zahlreichen anderen Vorschriften
Aufzufinden
Erstmalige Unterweisungen vor einer Beschäftigung sind z.B. nötig, bevor
– neue Mitarbeiter/innen ihre Tätigkeit im Betrieb aufnehmen,
– Mitarbeiter/innen an andere Arbeitsplätze versetzt werden,
– Mitarbeiter/innen mit neuen Aufgaben betraut werden,
– neue Arbeitsverfahren, Maschinen, Geräte, Arbeitsstoffe etc. eingeführt werden,
– neue Räumlichkeiten bezogen oder neue Einrichtungen in Betrieb genommen werden
neue oder geänderte Vorschriften zu neuen Schutzmaßnahmen Anlass geben.