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VKU zur Bundestags-Anhörung "Rekommunalisierung der Energienetze"

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Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) machte, in der heutigen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie im Deutschen Bundestag, deutlich das starke Stadtwerke Garanten für einen funktionierenden Wettbewerb im Energiemarkt sind.

Die wirtschaftliche Stärkung kommunaler Unternehmen kann dabei neben einem Ausbau der Energieerzeugung, auch durch die Ausweitung der Geschäftsfelder und -gebiete erfolgen. Insofern ist es konsequent, wenn sich Stadtwerke um die auslaufenden Konzessionsverträge der privaten Energiekonzerne bewerben und damit ihre wirtschaftliche Basis verbreitern. Aus Sicht des VKU ist es daher auch zu begrüßen, dass es keinen Automatismus bei der Verlängerung von auslaufenden Strom- oder Gaskonzessionsverträgen gibt.

"Auslaufende Konzessionsverträge sind ein wichtiges Instrument, um im Sinne des Verbrauchers mehr Wettbewerb im Energiemarkt zu erreichen", so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. "Bei jeder Konzessionsübernahme muss aber seriös abgewogen werden und eine umfangreiche wirtschaftliche Betrachtung zu Grunde liegen."

Der VKU hat bereits im Sommer 2009 gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden auf die Handlungsoptionen durch auslaufende Konzessionsverträge hingewiesen. Klar ist dabei, dass eine Konzessionsübernahme aus wirtschaftlichen Erwägungen vollzogen werden sollte und umfassend im Vorfeld geprüft werden muss. Wirtschaftlich sinnvoll sind dabei in aller Regel Kooperationen mit bereits existierenden kommunalen Unternehmen in der Region. Nach aktuellen Zahlen des VKU haben Stadtwerke deutlich mehr als 100 Konzessionsverträge neu hinzugewonnen und es wurden über 40 Stadtwerke neu gegründet. Derzeit laufen jährlich rund 1.000 Konzessionsverträge aus. Auslaufende Konzessionsverträge sind ein wichtiges Instrument, um im Sinne des Verbrauchers mehr Wettbewerb im Energiemarkt zu erreichen.

Aufgrund verschiedener präzisierungsbedürftiger Formulierungen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wird die Netzübernahme durch kommunale Unternehmen im Rahmen eines Konzessionärswechsels oftmals erschwert. Der VKU fordert daher, dass im Paragrafen 46 des EnWG Klarstellungen aufgenommen werden, die ein sachgerechtes Verfahren ermöglichen. Hierzu gehören vor allem die Verankerung des Ertragswerts als angemessene wirtschaftliche Vergütung für den Netzerwerb, die Klarstellung, dass die Übereignung des Netzes geschuldet ist, die genauere Ausgestaltung der Informationsansprüche im Bieterverfahren sowie eine Präzisierung, dass alle Anlagen, die überwiegend zur Versorgung des Konzessionsgebietes eingesetzt werden, übertragen werden müssen. Diese Klarstellungen würden Netzübernahmen vereinfachen und vor allem strittige Punkte bereits im Vorfeld ausräumen.

Quelle: Verband kommunaler Unternehmen e.V.

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