Den Arbeitsschutzexperten, Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften kommt insbesondere auch in kleinen und mittelständischen Unternehmen eine wesentliche Rolle zu.
Die Forderungen des ArbSchG zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
für Teilbereiche in weiteren Rechtsvorschriften konkretisiert.
Diese Vorschriften benennen teilweise ausdrücklich Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte als fachkundige Personen, die zu beteiligen sind:
- Gefahrstoffverordnung
- Biostoffverordnung
- Arbeitsstättenverordnung
- Lastenhandhabungsverordnung
- Bildschirmarbeitsverordnung
- Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung
- Mutterschutzrichtlinienverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
Bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen geht es um die Identifikation und Dokumentation bestehender Mängel und um die Einleitung von Verbesserungsprozessen und um Aufgabenfeldern für Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte.