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Stadt Dormagen weist auf Widerspruchsrechte hin

Damit Kommunen keine Daten verhökern

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Im Zuge der bundesweiten Diskussion um Datenhandel weist die Stadt Dormagen erneut auf Widerspruchsrechte der Bürger und notwendige Einwilligungen bei der Weitergabe von Melderegisterdaten hin. „Wir handeln nicht mit Daten, sondern kommen lediglich unsere gesetzlichen Auskunftspflichten nach“, so Bürgeramtsleiter Michael Feiser. Nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen gibt die Stadt die Adressen von Bürgern an Adressbuchverlage weiter „In den letzten Jahren hat es hier aber keinen einzigen Fall gegeben“, macht Feiser deutlich. Ein ausdrückliches Einverständnis ist ebenso erforderlich, wenn Alters- und Ehejubiläen den Medien oder behördlichen und parlamentarischen Vertretern mitgeteilt werden.

Wenn Bürger nicht wollen, dass Daten im Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren oder Bürgerentscheiden an Parteien und Wählergruppen weitergegeben werden, können sie beim Bürgeramt dagegen Widerspruch einlegen. Ein einfache Mitteilung reicht dazu.

Zu einer so genannten einfachen Melderegisterauskunft – sie beinhaltet neben Vornamen und Nachnamen nur die Anschrift – ist die Stadt in vielen Fällen verpflichtet, wenn etwa Firmenkunden verzogen sind oder ehemalige Mitschüler für ein Klassentreffen gesucht werden. „Diese Auskunft wird jedoch nur erteilt, wenn der Antragsteller auch das Geburtsdatum, den Geburtsnamen oder die frühere Anschrift der gesuchten Person kennt“, erläutert Feiser.

Bei erweiterten Melderegisterauskünften – sie beinhalten neben dem Geburtsdatum unter anderem auch den Familienstand, frühere Wohnorte oder Umzugsdaten – muss der Antragsteller ein berechtigtes Interesse nachweisen. „Dies kann zum Beispiel bei der Ermittlung von Schuldnern der Fall sein“, so Feiser. Die Widerspruchsrechte der Bürger werden vom Bürgeramt jährlich öffentlich bekanntgemacht.

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