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SPANSET GMBH & CO. KG Antirutschmatten – Ladungen besser sichern

Pressemitteilung | Lesedauer: min | Bildquelle: SpanSet Deutschland

Straßen sind nur im Winter spiegelglatt. Ladeflächen hingegen präsentieren sich das ganze Jahr über als gefährliche Schlitterbahnen. Die Lösung: eine Antirutschmatte. Jedoch verschlafen Frachtführer, Transportunternehmer und Verlader dieses Detail hin und wieder.

Natürlich lässt sich eine Ladung auch ohne Antirutschmatten sichern, denn vorgeschrieben sind sie nicht. Dennoch sollten Frachtstücke mit einer entsprechenden Unterlage verladen werden, um eine bessere Sicherung zu erzielen. Abgesehen davon: Wer auf Antirutschmatten verzichtet, macht sich die Arbeit unnötig schwer.

Hierzu ein Beispiel aus dem Bereich Niederzurren (gerechnet wird nach DIN EN 12195- 1: 2011). Betrachten wir ein zwei Tonnen schweres Frachtstück, das nicht formschlüssig und ohne Antirutschmatte (µ = 0,2) auf der „nackten“ Ladefläche steht. Bei einem Zurrwinkel von 85 Grad sind in diesem Fall elf Zurrgurte mit einer STF von 350 daN erforderlich, um die Ladung ordnungsgemäß gegen Verrutschen zu sichern. Liegt der Zurrwinkel nur bei 45 Grad, sind sogar 15 Zurrgurte erforderlich, ohne die der Straßentransport nicht starten darf. Neben einem erhöhten Materialbedarf nimmt es viel Zeit in Anspruch, alle Zurrgurte vor der Abfahrt richtig zu platzieren und zu spannen.


Zwei statt elf Zurrgurte

Hier kommt die zertifizierte Antirutschmatte ins Spiel. Es gibt sie unter anderem in den Ausführungen Vollgummi und Granulat. Wer eine solche Antirutschmatte verwendet, sorgt für deutlich mehr Haftung auf der Ladefläche. Je nach Temperatur, Feuchtigkeit und anderen Faktoren erreichen zertifizierte Antirutschmatten einen Reibbeiwert von 0,6 µ und manchmal sogar darüber. Im Beispiel mit dem Zwei-Tonnen-Frachtstück genügen dann zwei Zurrgurte mit einer STF von 350 daN bei einem Zurrwinkel von 85 Grad.

Aus diesem Grund empfehlen Experten den Einsatz von Antirutschmatten aus Gummi, Kunststoff oder anderen beschichteten Ausgangsmaterialien wie Vollpappe, Gewebe oder Filz. Doch Vorsicht: Der rutschhemmende Untersatz allein erfüllt nicht die Anforderungen an eine regelkonforme Ladungssicherung. In der besagten VDI-Richtlinie ist ebenfalls zu lesen, „dass immer zusätzliche Maßnahmen (z.B. zusätzlicher Kraftschluss oder Formschluss) zur Ladungssicherung getroffen werden müssen, um den Kontakt der Reibungspartner (Ladung/Ladefläche) in jeder Fahrsituation aufrechtzuerhalten“.

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