Das Land Baden-Württemberg stellt Fördergelder für nachhaltige Mobilität bereit. Ziel ist es, den CO2-Ausstoß im Verkehrssektor bis 2030 um 55 Prozent zu reduzieren. Deshalb fördert das Ministerium für Verkehr mit dem Programm „Personalstellen Nachhaltige Mobilität“ zusätzliche Fachkräfte. Es ist der fünfte Förderaufruf dieser Art seit 2020. Gefördert wird künftig auch die Erstellung und Umsetzung eines Klimamobilitätsplans. Pro Beschäftigungsverhältnis finanziert das Land die Kosten in den ersten zwei Jahren komplett, maximal 78.600 Euro pro Jahr. Dabei verpflichten sich die Kommunen, die Anstellung weitere zwei Jahre zu verlängern. Anträge zur Förderung nimmt ab sofort bis zum 31. Mai die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) entgegen. Ist im Fördertopf Geld übrig, ist die Antragstellung sogar darüber hinaus möglich.
Um die Klimaziele in Baden-Württemberg zu erreichen, muss die Mobilität im Land klimafreundlicher werden. So sollen die Fahrgastzahlen im ÖPNV verdoppelt und im Güterverkehr jede zweite Tonne klimaneutral befördert werden. Außerdem strebt die Landesregierung an, den Verkehr in Stadt und Land um ein Fünftel zu reduzieren. Jeder zweite Weg soll zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt werden. Im Idealfall fährt zudem 2030 jedes zweite Auto klimaneutral. Dazu tragen unter anderem attraktive Rad- und Fußwege, E-Autos und die Erstellung von Klimamobilitätsplänen bei.
Um all dies umzusetzen, braucht es Fachkräfte vor Ort, die die Verwaltung und politische Entscheidungsträger sowie Bürger informieren, beraten und aktiv unterstützen. Hier setzt das Förderprogramm „Personalstellen nachhaltige Mobilität“ an: In den vergangenen vier Jahren erhielten Kommunen im Land bereits für 134 Personalstellen finanzielle Unterstützung.
Programm wird breiter aufgestellt
Künftig deckt das Förderprogramm zusätzliche Schwerpunkte ab: Die Themenfelder E-Mobilität, Ladeinfrastruktur, Mobilitätsstationen/Carsharing, Datenmanagement und Parkraummanagement werden durch die neuen Schwerpunktthemen Fußverkehr, Ortsmitten und Schulwege ergänzt. Auch die regionale, personelle Umsetzung des Landeskonzepts Mobilität und Klima durch Regionalverbände und die Erstellung und Umsetzung eines Klimamobilitätsplans durch Kommunen können über das Programm finanziert werden. 2025 sollen Kommunen Anträge bis zum 31. Januar stellen können. Ist danach im Fördertopf noch Geld übrig, ist die Antragstellung sogar darüber hinaus möglich.
Pro Aufgabenbereich und Antragsteller kann in der Regel bis zu eine Vollzeitstelle beantragt werden. In bestimmten Bereichen wie der Elektromobilität sind es sogar mehrere. Für die Themen Elektromobilität und Ladeinfrastruktur sind neben Kommunen auch regionale Energieagenturen, kommunale Unternehmen und Verkehrsverbünde antragsberechtigt. 2020 war der Startschuss für das Förderprogramm. Es ermöglichte Kommunen sowie Stadt- und Landkreisen zunächst Personalstellen für den Ausbau von Elektromobilität, Ladeinfrastruktur, Mobilitätsstationen und Radverkehr beim Verkehrsministerium zu beantragen.