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Gegen Schlaglöcher keine Chance

Es gibt ein sehr unterhaltsames Buch von Douglas Adams, dem Autor von "Per Anhalter durch die Galaxis". In "Die letzten ihrer Art" ist ein Foto von der Schwanzspitze des äußerst gefährlichen Komodowaran abgebildet. Darunter steht: "Es ist eine sehr, sehr, sehr schlechte Idee, auch nur daran zu denken, ihn am Schwanz zu ziehen." In etwa so lautet die Antwort von Experten, wenn jemand wegen Schäden durch Schlaglöcher an seinem Auto die verantwortliche Kommune vor Gericht zerren will.

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"Auf 1000 Fälle kommt vielleicht einer, der reguliert wird", sagt ADAC-Sprecher Maximilian Maurer. Sein Kollege Paul Kuhn, Versicherungsrechtler beim selben Automobilklub, wiegelt ebenfalls ab: "Ohne Rechtsschutzversicherung ist es nachgerade vermessen, einen solchen Prozess anstrengen zu wollen - besonders, wenn man bereits von einem Anwalt auf die Aussichtslosigkeit eines solchen Unterfangens hingewiesen wurde."

Der Grund für diese Skepsis liegt in der gängigen Rechtsprechung und einer gewissen Logik. Würde jeder, der sich einen Schaden an Karosserie oder Felgen durch den unliebsamen Kontakt mit einem Poller oder Bordstein zugezogen hat, zum nächsten Schlagloch fahren und klagen, "kämen auf den Steuerzahler irrsinnige Summen zu", sagt Maurer.

Deswegen legen Gerichte die Latte in diesen Fällen sehr hoch. Ist mit Schildern auf Straßenschäden, Geschwindigkeitsbegrenzung oder Baustellen hingewiesen, hat der Fall laut ADAC noch geringere Aussichten auf Erfolg als schon ohnehin. "Dazu kommt, dass wir theoretisch immer mit Straßenschäden rechnen müssen - selbst nachts und auf der Autobahn", so Maurer.

Die mit dem Auto gewählte Geschwindigkeit muss dementsprechend derart gewählt sein, dass auf Schäden in der Fahrbahn rechtzeitig reagiert werden kann. Doch auch dieses kann die absurdesten Folgen haben. Anfang März stoppte etwa die Polizei in Moers einen Autofahrer, der versucht hatte, den Schlaglöchern in der Straße auszuweichen. Vorwurf: Der Mann sei ein Verkehrshindernis. Strafandrohung: 20 Euro. Einen Schaden von 15 000 Euro verursachte Mitte März dagegen eine 28-Jährige, die bei Eschwege einem Schlagloch ausweichen wollte und dabei in den Gegenverkehr geriet.

Doch trotz solcher Ereignisse bleibt die Rechtsprechung seit Jahren die gleiche, weitgehend unabhängig davon, ob das Ausmaß des Straßenschadens tatsächlich rechtzeitig erkannt werden kann. So hatte etwa das Landgericht Osnabrück in zwei Fällen gegen die Kläger entschieden, die mit ihrem Fahrzeug in Regenwasser gefüllte Schlaglöcher geraten waren (Az.: 1 O 2851/02 und 1 O 2985/02). Grund: In einem Fall habe ein Verkehrsschild auf einen unbefestigten Seitenstreifen hingewiesen und im zweiten sei mit einem Warnschild auf eine Baustelle aufmerksam gemacht worden.

In einem anderen Fall (Az: 12 O 414/01) wies das Landgericht Coburg darauf hin, dass es keinen Anspruch auf einen gefahrenfreien Zustand einer Straße gebe. Besonders im Falle von Nebenstraßen in schlechtem Allgemeinzustand dürften Schlaglöcher nicht überraschen. Wer sich von solchen Urteilen dennoch nicht ins Bockshorn jagen lassen will, dem empfiehlt Versicherungsrechtler Kuhn folgende Vorgehensweise:

1. Schlagloch mit Fahrzeug fotografieren und einen Gegenstand neben das Loch legen, so dass die Größe des Schlaglochs besser eingeschätzt werden kann.

2. Schadensersatzanspruch bei der Verwaltungsbehörde anmelden (Kostenvoranschlag reicht, da die Investition in ein Gutachten teuer werden kann).

3. Gang zum Anwalt. Sollte dieser abraten, die Sache weiter zu verfolgen, wäre es "eine sehr, sehr, sehr schlechte Idee"... Aber das hatten wir schon.

Quelle: www.welt.de

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