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Deutschland will Street View-Funktion einschränken

Datenschützer machen gegen Social Media mobil

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Street View von Google bewegt auch in Deutschland die Gemüter. Bereits nach geltendem Recht sind gewisse Einschränkungen des Dienstes möglich. Gutachter fordern jetzt eine Änderung des Gesetzes.

Die Funktion Street View von Google bewegt nun auch die Gemüter in Deutschland: Ein Gutachten des Karlsruher Zentrums für Angewandte Rechtswissenschaft <link http: www.datenschutz.rlp.de de _blank>zu Handen der Landesregierung Rheinland-Pfalz zeigt, dass bereits das heute geltende Recht gewisse Einschränkungen des Dienstes zulässt.

Abbildungen von Strassenansichten von über zwei Metern Höhe sind aus Gründen des Daten- sowie des Persönlichkeitsschutzes verboten. Ferner halten die Gutachter die Abbildung von kleineren Häusern, aber auch von «grösseren Mehrfamilienhäusern mit individualisierenden Eigenschaften» für unzulässig. Auch Gebäude in ländlichen Gegenden dürften grundsätzlich nicht abgebildet werden. Die Darstellung von ganzen Strassenzügen dürfte also bereits erschwert sein.

Ferner muss Google beachten, dass weder Personen noch Autokennzeichen erkennbar sind. Eine Verpixelung der Daten, wie es in anderen Ländern praktiziert wird, reicht nach der Einschätzung der Gutachter allerdings nicht aus, um die Kriterien zu erfüllen. Vielmehr dürfen auch im Kontext keinerlei Rückschlüsse auf Personen möglich sein. Die Karlsruher Gutachter schlagen zudem eine Änderung, sprich eine Verschärfung, des Bundesdatenschutzgesetzes vor.

Bundesministerin warnt

Dies ist Wasser auf die Mühlen der deutschen Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ilse Aigner. Sie warnte anlässlich der Eröffnung der Computermesse Cebit eindringlich vor der marktbeherrschende Macht der Internet- und IT-Riesen. Diese würden systematisch Personenprofile in Datenbanken sammeln. Durch geschicktes Verknüpfen der gesammelten Daten liessen sich beispielsweise für die Wirtschaft interessante Zielgruppen zusammenstellen.

Aigner kritisiert, dass die Konsumenten im Dunkeln gelassen werden. Weder können sie einsehen, was über sie gesammelt wird, noch wissen sie, wie die Daten vernetzt und vermarktet werden. Aigner wendet sich auch dezidiert gegen Anwendungen, die mit Gesichtserkennungs-Software arbeiten.

«Safe Harbor»

Kürzlich machte der Bericht eines deutschen Hackers die Runde, der entdeckt haben will, dass Facebook über E-Mail-Providerdienste auch Daten von Nicht-Mitgliedern sammelt. Auch dies hat die Datenschützer auf den Plan gerufen. Ende Januar intervenierte der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bei der amerikanischen Firma. Hanspeter Thür, der Eidgenössische Datenschützer, prüft die Rechtslage in der Schweiz.

Noch sind den Behörden bei Facebook allerdings die Hände gebunden, denn die amerikanische Firma verfügt weder in Deutschland noch in der Schweiz über eine Niederlassung. Einen möglicher Ansatzpunkt bietet das «Safe Harbor»-Abkommen zwischen der EU und den USA, bei dem Facebook und Google eingetragene Mitglieder sind. Mit dem Abkommen sollen amerikanische Firmen auf EU-Datenschutzstandards festgelegt werden. Diese Richtlinien werden jedoch häufig nicht vollständig umgesetzt.

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