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Brandschutzbeauftragte

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Welche Betriebe ihn brauchen und worauf sie achten sollten
Als Verantwortlicher für den Brandschutz im Betrieb ist der Unternehmer unter Umständen gut beraten, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen.
Welche Betriebe brauchen Brandschutzbeauftragte?
Und woher kommen sie?

 

Der Brandschutz hat in den meisten Betrieben keinen besonders hohen Stellenwert, sondern rangiert in der Regel am unteren Ende der Prioritätenliste. Das ist ein gravierender Fehler. Die Bedrohung durch einen Brand ist immer auch eine Bedrohung von Menschenleben und darüber hinaus eine Bedrohung der Firmenexistenz und damit der Arbeitsplätze vieler Beschäftigter. Internationalen Untersuchungen zufolge wird nach einem Vollbrand ein Drittel aller Betriebsstätten nicht mehr aufgebaut. Ein weiteres Drittel überlebt die folgenden 5 Jahre nicht. Nur ein Drittel hält sich am Markt und produziert weiter. In der heutigen Zeit wird häufig überlegt, ob es nach einem Totalschaden nicht günstiger ist, den Betrieb – wenn überhaupt – an anderer Stelle wieder aufzubauen. Brandschutz ist somit auch immer Schutz des Arbeitsplatzes.
Erfolgreicher Brandschutz im Betrieb sollte daher Aufgabe aller Beschäftigten sein, auch wenn die Verantwortung für den Brandschutz immer beim Unternehmer liegt. Nun gehört der Brandschutz aber nicht zu den Kernkompetenzen der Unternehmensführung. Daher ist es sicher nicht verkehrt, wenn er sich auf diesem Gebiet von einem Fachmann beraten lässt. Hier gibt es seit einigen Jahren Fachleute, die in den verschiedensten Unternehmen Brandschutz-Aufgaben übernehmen. Heute sind diese Fachleute als Brandschutzbeauftragte anerkannt und fest in der betrieblichen Praxis verankert.

Nicht generell gefordert
Generell gesetzlich gefordert wird der Brandschutzbeauftragte nicht. Die Industriebaurichtlinie verlangt in Betrieben ab einer Geschossgröße von mehr als 5000 m2 die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Zusätzlich fordern einige Verkaufsstätten- sowie Versammlungsstättenverordnungen einen Brandschutzbeauftragten. Auch Bauaufsichtsbehörden und andere städtische Behörden gehen immer öfter dazu über, die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten zu verlangen. Dasselbe gilt für die Sachversicherer, die im Gegenzug dann häufig einen Rabatt gewähren. Somit kann sich der Brandschutzbeauftragte auch positiv auf die Versicherungsprämie auswirken. Die Berufsgenossenschaften verpflichten die Betriebe nicht, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen, sondern sie empfehlen dies nur unter bestimmten Voraussetzungen .
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www.diemer-ing.de/seminare/as_05_01.htm

Qualifikation, Ausbildung, Bestellung
Als die ersten Brandschutzbeauftragten in den Betrieben und auch in beratenden Ingenieurbüros auftauchten, gab es für deren Qualifikation und Ausbildung noch keine Vorgaben. Die Bandbreite ihrer Qualifikation und Ausbildung reichte von so gut wie nichts bis zum Hochschulstudium der Fachrichtung Brandschutz. Um ein Mindestniveau zu garantieren und einen halbwegs vergleichbaren Ausbildungsnachweis zu bekommen, erarbeiteten bekannte Ausbildungs-Institutionen und der Arbeitkreis Brandschutz der gewerblichen Berufsgenossenschaften Richtlinien für die Qualifikation, Aufgaben und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten.

Diese Richtlinien – veröffentlicht als BG-Information BGI 847– bilden heute die Grundlage für die Ausbildung von Brandschutzbeauftragten. Nach erfolgreichem Abschluss einer solchen Ausbildung steht der Bestellung als Brandschutzbeauftragter nichts mehr im Wege. Die Bestellung sollte der Unternehmer schriftlich vornehmen und dabei die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten im Betrieb genau benennen. So wissen beide Seiten, was sie voneinander zu erwarten haben. Außerdem wird späteren Missverständnissen vorgebeugt. Ein sensibles Thema ist die Arbeitszeit des Brandschutzbeauftragten. Aus seiner Sicht sind festgeschriebene Einsatzzeiten für die Brandschutz-Aufgaben, die er meist zusätzlich zu seinen anderen betrieblichen Aufgaben wahrnimmt, eine nachvollziehbare Forderung. Das stößt jedoch nicht überall auf Gegenliebe. Wer die Diskussionen um die Einsatzzeiten für Sicherheitsfachkräfte – die ja immerhin in einer Unfallverhütungsvorschrift gefordert werden – kennt, wird kaum daran glauben, dass sich diese Forderung flächendeckend durchsetzen wird.

Selbstverständlich braucht der Brandschutzbeauftragte Zeit, um seiner Funktion gerecht zu werden. Wie viel Zeit das letztendlich ist, hängt von der Unternehmensstruktur ab, variiert also von Betrieb zu Betrieb. Starre Einsatzzeiten helfen somit nur bedingt weiter. Ein Unternehmer, der einen Brandschutzbeauftragten für seine Firma bestellt, wird – will er seiner Verantwortung gerecht werden – auch den entsprechenden zeitlichen Rahmen dafür schaffen. Hat er dagegen den Brandschutzbeauftragten nicht aus Überzeugung, sondern auf äußeren Druck hin bestellt, dann führen auch festgeschriebene Einsatzzeiten nicht zu einem befriedigenden Arbeitsergebnis.

Wann Brandschutzbeauftragte sinnvoll sind?
Der Brandschutzbeauftragte soll den Unternehmer in erster Linie beraten, damit er den für seinen Betrieb optimalen Brandschutz verwirklichen kann. Das kann in dem einen Fall zusätzliche Maßnahmen bedeuten, in dem ein oder anderen Fall kann es auch weniger Maßnahmen bedeuten. Hat der Betrieb ein schlüssiges Brandschutzkonzept erstellt, dann kann es auch Aufgabe des Brandschutzbeauftragten sein, dieses Konzept gegen überzogene Forderungen, z.B. auch der Behörden, zu verteidigen.

Grundlage fast aller betrieblichen Schutzmaßnahmen, auch der Brandschutzmaßnahmen, ist die Gefährdungsbeurteilung – sofern nicht weitere spezielle Forderungen in gesetzlichen Regelungen festgeschrieben sind.

Die Gefährdungsbeurteilung ist aber abhängig von denjenigen, die sie durchführen. Die Ergebnisse fallen folglich auch unterschiedlich aus. Dies ist politisch so gewollt. Entscheidend ist dabei nur, dass alle Gefährdungspotenziale erkannt wurden, die daraus abgeleiteten Maßnahmen diesen Gefährdungen begegnen und das Konzept in sich schlüssig ist.

Die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung wird bedingt durch die Verschlankung der Vorschriften zukünftig weiter zunehmen. Damit wächst auch die Eigenverantwortung des Unternehmers. Er muss immer öfter selbst entscheiden, welche Maßnahmen er durchführt, damit die Beschäftigten in seinem Betrieb sicher und gesund arbeiten. Das schließt Maßnahmen gegen Brände ein. Der Unternehmer ist daher gut beraten, wenn er bei entsprechender Betriebsgröße, bei besonderer Brandgefährdung oder bei der besonderen Gefährdung von Personen auf die tatkräftige Unterstützung von Fachleuten zurückgreift und einen Brandschutzbeauftragten für sein Unternehmen bestellt.
Quelle: BGN Dipl.-Ing. Bernd Pühringer

Brandschutz
Weitere Themengebiete zu Brandschutz:

  • .Brandschutzbeauftragter
  • Richtiges Verhalten bei Bränden

Der Brandschutzbeauftragte ist u. a. zuständig für die Überwachung der Feuermelde- und Alarmeinrichtungen, baulichen Brandschutz, Flucht- und Rettungswege , Brandschutzordnung, Feuerwehrplan, Feuerlöschübungen etc.

Ihr Vorteil:
Minimierung des Risikos eines Verlustes durch Feuer
Optimierter Schutz Ihrer wertvollen Gebäude, Anlagen und Betriebsmittel
Gegebenenfalls Vorteile bei der Feuer- und Betriebsunterbrechungsversicherung

Unsere Leistungen:

Organisatorischer Brandschutz:
Betriebsüberwachung, Beratung und Unterstützung der Unternehmensleitung bei der Erstellung und Einführung von Brandschutzordnungen, Flucht- und Rettungsplänen, Mitarbeiterschulungen oder innerbetrieblichen Erlaubnisverfahren für Schweiß-, Brennschneid- und Trennschleifarbeiten (Feuererlaubnisscheinverfahren)

Baulicher Brandschutz:
Sicherheitstechnische Überprüfung der baulichen Brandschutzmaßnahmen und Beratung des Managements hinsichtlich der einschlägigen Anforderungen aus dem Baurecht, wie z. B. der Flucht- und Rettungswege, Feuerschutzabschlüsse, Sicherheitsbeleuchtung, etc.

Technischer Brandschutz:
Überprüfung der technischen Brandschutzmaßnahmen und Beratung des Managements bezüglich der Branderkennung, Brandmeldung, Hausalarmierung und der Brandbekämpfung (z. B. Ausrüstung mit Handfeuerlöschgeräten)

Betrieblicher Brandschutz:
Betreuung des Betriebes bezüglich des Einsammelns von Abfällen und Tabakresten, der Abfallentsorgung, des Betriebs von Abstell- und Lagerräumen, des Betriebs von Heiz-, Koch-, Wärme-, oder Siedefettgeräte (Friteusen) sowie der Einhaltung der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF)
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Brandschutzorganisation im Betrieb
Seminar Arbeitssicherheit:
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