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Brandenburg führt Mindestlohn für öffentliche Aufträge ein

Nach mehr als einem Jahr zäher Debatten hat die Brandenburger Landesregierung am Dienstag ein Vergabegesetz verabschiedet. Demnach soll in der Mark künftig bei öffentlichen Aufträgen von Land und Kommunen ein Mindestlohn von
7,50 Euro gelten. Das berichtete die Märkische Oderzeitung am 29. März.

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Das Gesetz ist eines der zentralen Vorhaben der rot-roten Koalition. „Die öffentliche Hand hat Vorbildfunktion“, begründete Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (Linke) gestern die Initiative. Er gehe davon aus, dass Tausende Menschen etwa im Gartenbau, bei Sicherheitsdiensten und zum Teil auch auf dem Bau von dem Gesetz profitieren. Für den öffentlichen Personennahverkehr wird eine Tariftreue-Regelung gelten.

Christoffers zeigte sich zuversichtlich, dass das Gesetz dabei hilft, „die soziale Situation in den Kommunen zu verbessern“. Auch seien Einspareffekte für das Land zu erwarten, weil dank höherer Löhne weniger Menschen Hilfe vom Amt benötigten.

Die Landesregierung will den Mindestlohn alle zwei Jahre überprüfen. Schließlich veränderten sich die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse, betonte Christoffers. Zur Kontrolle könnten die Bescheinigungen der Sozialkassen für die Beschäftigten dienen. Um den Finanzausgleich für die Kommunen zu berechnen, seien Fallpauschalen herangezogen worden, weil es keine Statistiken darüber gebe, wie viele Aufträge die Kommunen tatsächlich vergeben.

Das Kabinett verabschiedete gestern außerdem Neuregelungen für die Kommunalwirtschaft. Innenminister Dietmar Woidke (SPD) sagte, kommunale Unternehmen sollten künftigen privaten Betrieben gleichgestellt werden. Bislang gelte bei Auftragsvergaben ein Vorrang für die Privatwirtschaft. Außerdem sollen Handlungsspielräume der kommunalen Unternehmen erweitert und bürokratische Hürden abgebaut werden. „Wir wollen Chancengleichheit, und wir wollen leistungsfähige öffentliche Unternehmen“, sagte Woidke. Besonders erfolgversprechend sei deren Engagement derzeit in den Bereichen Erneuerbare Energien, Wohnungswirtschaft und Breitbandversorgung.

Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg kritisierte sowohl das Vergabe-, als auch das Gesetz zur Kommunalwirtschaft. Beim Vergabegesetz bemängelte der Bund, dass die Kommunen die Regelungen zwingend anwenden müssen. Aufgrund des wachsendes Aufwandes befürchtet der Gemeindebund, dass die Kommunen in die Privatisierung öffentlicher Aufgaben gedrängt werden. (Mathias Hausding/moz.de)

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