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200 Winterdienstler der Stadt Paderborn sind bereit

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Paderborn (IP). Noch ist das Laub nicht weggekehrt, da denkt der Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb Paderborn (ASP) schon an seine nächste Aufgabe: Paderborn gut durch den Winter zu bringen. Seit einigen Tagen sind die Vorbereitungen für den kommenden Winterdienst abgeschlossen. Einsatzpläne wurde verteilt, Sicherheitsunterweisungen durchgeführt, Geräte gewartet, Salz und Split eingelagert. Kurzfristig müssen dann bei Wintereinbruch nur noch die Fahrzeuge, die ansonsten andere Aufgaben haben, mit Schneepflug und Streuautomaten ausgestattet werden.

Insgesamt koordiniert der Betrieb rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedener städtischer Ämter sowie der Eigenbetriebe Stadtentwässerungsbetrieb (STEB) und ASP für diese Aufgabe, die durch die für unsere Region typischen Frost- und Tauwechsel und Temperaturen um den Gefrierpunkt geprägt ist.

Ab Anfang November wird deshalb zweimal täglich die Vorhersage des Deutschen Wetterdienstes genauestens ausgewertet. Ist ein Wintereinbruch wahrscheinlich, werden um 3 Uhr die Witterungs- und Straßenverhältnisse an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet in Augenschein genommen. Bei Schnee oder Glätte schwärmen bereits um 4 Uhr die Winterdienstfahrzeuge und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus, damit um 7 Uhr, bis der Berufs- und Schulverkehr beginnt, die wichtigsten Straßen geräumt bzw. gestreut sind. Dabei wird nach einem differenzierten Räum- und Streuplan mit verschiedenen Dringlichkeitsstufen vorgegangen, bei dem die Hauptverkehrsstraßen an erster Stelle stehen.

Auch auf Grundstückseigentümer kommen bei Winterwetter Pflichten zu, auf die sie sich jetzt schon vorbereiten sollten. Die Anlieger müssen bei Schnee und Eisglätte die an ihre Grundstücke angrenzenden Gehwege bzw. die gemeinsamen Geh- und Radwege in einer für den Verkehr erforderlichen Breite (möglichst mindestens 1,20 m) von Schnee räumen bzw. streuen. Als Gehwege zählen zudem auch Fahrbahnränder von Straßen ohne einen erkennbar abgeteilten Gehweg, dort ist von den Anliegern in einer Breite von einem Meter zu räumen bzw. zu streuen. In der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr abends muss nicht geräumt werden, aber spätestens um 7 Uhr morgens, sonn- und feiertags um 9 Uhr, müssen Schnee und Glätte beseitigt sein. Als Streumaterial sind den Anliegern aus Umweltschutzgründen nur abstumpfende Stoffe (Sand, Splitt, Asche) erlaubt. Nur bei außergewöhnlichen Glätteverhältnissen, z.B. Eisregen, darf auch ein Salzgemisch (Anteil max. 15 Prozent) verwendet werden). Also am besten schon ab Anfang November Schneeschieber, Besen und Streugut bereithalten, damit der Winter nicht zur eiskalten Überraschung wird.

Quelle: www.wochenspiegel-paderborn.de

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