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Winterreifenpflicht in der Tschechischen Republik

In der Tschechischen Republik gilt nun auch für Nutzfahrzeuge über 3,5 t zwischen dem 1. November und 30. April auf bestimmten Straßen Winterreifenpflicht auf der Antriebsachse.

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Die Verpflichtung beschränkt sich auf Straßen, die mit dem Zeichen "Zimni vybava" (Winterausrüstung) gekennzeichnet sind, meldet der Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen. Die Profiltiefe der M+S, M.S. oder M&S-Reifen muss mindestens 6 mm betragen. Für Schneeketten besteht keine generelle Mitführungspflicht, jedoch gibt es Straßen, die eine Nutzung auf der Antriebsachse voraussetzen. Diese sind entsprechend gekennzeichnet.

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