Die derzeit in der Vorbereitung befindliche neue Satzung zu Straßenreinigung und Winterdienst ist umstritten.
Zumindest zeichnete sich bei der dritten Lesung des überarbeiteten Entwurfes mit allen Ortsbeiräten am Montagabend ab, dass es vor allem in den Dörfern Widerstände gegen das einheitliche Gesetzeswerk geben könnte. Zudem sind noch Details zu klären.
Wie berichtet ist vorgesehen, grundsätzlich weiterhin die Anlieger in die Pflicht zu nehmen. Jedoch dürfen diese nach aktuellen Rechtssprechungen an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen nicht mehr selbst zu Besen und Schneeschieber greifen. Der Gesetzgeber sieht dies als zu gefährlich an. Daher müssen an diesen Stellen die Kommunen die Leistungen erbringen oder vergeben. 75 Prozent dieser Kosten dürfen dabei auf Anlieger umgelegt werden, sagte Bauamtsleiter Christoph Höhne am Montagabend in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung, Umwelt und Wirtschaft.
Abgesehen vom Winterdienst, wo neben den Bundes-, Landes- und Kreisstraßen auch die Strecken der Linien- oder Schulbusse öffentlich bearbeitet werden, sind auf den kommunal zu reinigenden Abschnitten drei Einsätze einer Kehrmaschine pro Jahr geplant. Damit wolle die Stadt nicht dem Beispiel anderer Kommunen folgen, die häufiger Kehrmaschinen zum Einsatz bringen. So werden viel frequentierte Straßen in Belzig seit dem 1. Januar alle zwei Wochen maschinell gereinigt. Dafür wird eine jährliche Gebühr erhoben, die sich aus der Quadratwurzel der Grundstücksfläche, multipliziert mit 1,66 Euro ergibt. Für den Winterdienst wird in der Kreisstadt einmal im Jahr die Quadratwurzel mit 63 Cent multipliziert.
Wie die Kalkulation in Treuenbrietzen ausfallen wird, soll noch ermittelt und in einer Gebührensatzung verankert werden. Dazu müsse jedoch zunächst der Umfang festgelegt sein, um die tatsächlichen Kosten kalkulieren zu können, erläuterte Christoph Höhne. Er geht davon aus, dass dabei "keine Riesensummen" auf die Bürger zukommen.
Dass die übrigen Anlieger weiter wöchentlich kehren müssen, hält Ortsbürgermeister Michael Herfurth aus Lobbese für ungerecht. Er plädierte dafür, auch den Bürgern den langen Rhythmus einzuräumen.
Sein Kollege Frank Leopold aus Marzahna glaubt, dass die neuen Reinigungssatzung die Identifikation der Bürger mit ihren Orten dämpfen werde. "Die Satzung ist schwer vermittelbar und wird zu Frust führen", so Leopold.
Ingesamt soll das umfangreichen Regelwerk mit den zwei Kehrmodellen für die Anlieger, bezogen auf ihre konkrete Straße, noch einmal kurz und verständlich zusammengefasst werden, kündigte der Bauamtsleiter an. Beschlossen werden müsste die Satzung noch vor dem Winter.
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