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UVV – Arbeitsmittelprüfdienst Prüfpflichtige Arbeitsmittel

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Ab sofort unterstützen wir Sie auch bei der Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung und übernehmen für Sie die erforderlichen Prüfungen durch unsere dazu befähigten Personen (früher Sachverständige/ Sachkundige). 

Die <link http: www.betrsichv.net>Betriebssicherheitsverordnung verlangt, dass der Unternehmer feststellt bzw. feststellen lässt, ob die im Betrieb eingesetzten <link http: null arbeitsmitteldefinition.html>Arbeitsmittel sicherheitstechnisch in Ordnung sind. Unser Dienstleistungsangebot erstreckt sich hierbei auf unten aufgeführte Leistungen in Form von Prüfungen durch hierzu befähigte Personen.
  • <link http: www.arbeitsmittel.info pruefung.html>Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
  • <link http: www.arbeitsmittel.info pruefung.html>UVV-Prüfungen, z.B. Rolltore, Gabelstapler
  • <link http: www.betrsichv.net>Betriebssicherheitsverordnung
  • <link http: www.arbeitsmittel.info pruefung.html>Prüfungen von sämtlichen Arbeitsmitteln im Unternehmen
  • Elektro-, Anlagen- und Gebäudetechnik
  • Sicherheitsbeleuchtung, stationäre elektrische Anlagen und Tiefgaragen
  • Hebe- und Fördertechnik, z.B. Maschinen,Geräte, Aufzüge, Kräne, Tragwerke, Bühnen und Studios
  • Prüfung von Einrichtungen, Kinderspielplätzen und Kinderspielgeräten
  • Sicherheit auf Kinderspielplätzen, ausführliche Sachverständigenprüfung
  • Medizinische Geräteprüfung
  • Veranstaltungstechnik (Bühnen und Studios)
  • <link http: www.pruefmittelueberwachung.com>Prüfmittelüberwachung, Messwesen
  • Sachverständigengutachten
  • Informationen zur <link http: www.betrsichv.net>Betriebssicherheitsverordnung Fordern Sie zu Ihren erforderlichen Prüfungen einfach unter

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