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Ab sofort unterstützen wir Sie auch bei der Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung und übernehmen für Sie die erforderlichen Prüfungen durch unsere dazu befähigten Personen (früher Sachverständige/ Sachkundige).
Die <link http: www.betrsichv.net>Betriebssicherheitsverordnung verlangt, dass der Unternehmer feststellt bzw. feststellen lässt, ob die im Betrieb eingesetzten <link http: null arbeitsmitteldefinition.html>Arbeitsmittel sicherheitstechnisch in Ordnung sind. Unser Dienstleistungsangebot erstreckt sich hierbei auf unten aufgeführte Leistungen in Form von Prüfungen durch hierzu befähigte Personen. - <link http: www.arbeitsmittel.info pruefung.html>Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
- <link http: www.arbeitsmittel.info pruefung.html>UVV-Prüfungen, z.B. Rolltore, Gabelstapler
- <link http: www.betrsichv.net>Betriebssicherheitsverordnung
- <link http: www.arbeitsmittel.info pruefung.html>Prüfungen von sämtlichen Arbeitsmitteln im Unternehmen
- Elektro-, Anlagen- und Gebäudetechnik
- Sicherheitsbeleuchtung, stationäre elektrische Anlagen und Tiefgaragen
- Hebe- und Fördertechnik, z.B. Maschinen,Geräte, Aufzüge, Kräne, Tragwerke, Bühnen und Studios
- Prüfung von Einrichtungen, Kinderspielplätzen und Kinderspielgeräten
- Sicherheit auf Kinderspielplätzen, ausführliche Sachverständigenprüfung
- Medizinische Geräteprüfung
- Veranstaltungstechnik (Bühnen und Studios)
- <link http: www.pruefmittelueberwachung.com>Prüfmittelüberwachung, Messwesen
- Sachverständigengutachten
- Informationen zur <link http: www.betrsichv.net>Betriebssicherheitsverordnung Fordern Sie zu Ihren erforderlichen Prüfungen einfach unter