München - Der Deutsche Städtetag sorgt sich um die Zukunft der Gewerbesteuer. Sein Präsident Christian Ude, wandte sich im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AP nachdrücklich gegen Überlegungen aus der Föderalismuskommission, die Gesetzgebungskompetenz für sie und die Grundsteuer an die Länder zu übertragen. Der Münchner Oberbürgermeister sprach von undurchdachten Vorschlägen. Es dürfe auf keinen Fall so weit kommen, dass die Gewerbesteuer als wichtigste Einnahmequelle der Kommunen am Ende durch die Hintertür abgeschafft werde, warnte der Städtetagspräsident.
In einem Eckpunktepapier der beiden Kommissionsvorsitzenden Günther Oettinger und Peter Struck heißt es nach den Worten Udes, der entsprechende Vorschlag solle in einer Arbeitsgruppe geprüft werden. Der baden-württembergische Ministerpräsident und der SPD-Fraktionschef wollen sich nach einer weiteren Sitzung der Föderalismuskommission am Donnerstagmittag in Berlin vor der Presse äußern.
«Eine Gewerbesteuer, die in jedem der 16 Bundesländer anders ausgestaltet ist, würde ein Steuerchaos in Deutschland auslösen», sagte der Präsident des kommunalen Spitzenverbands in dem Interview. Das wäre weder für die Wirtschaft noch für die Verwaltung zumutbar, so dass die wichtigste städtische Steuer kaum noch erhoben werden könnte», fügte Ude hinzu. Im vergangenen Jahr hätten die Städte und Gemeinden Netto-Einnahmen aus der Gewerbesteuer in Höhe von rund 33 Milliarden Euro erzielt.
In der Debatte um eine Begrenzung der Schulden in den öffentlichen Haushalten vermisst der Städtetagspräsident, der selbst Mitglied der Föderalismuskommission ist, in den Eckpunkten Lösungsansätze für die Finanzprobleme vor allem der strukturschwachen Kommunen. «Wenn die Kommission den Ländern und damit auch den Kommunen ein Neuverschuldungsverbot auferlegt, dann muss auch klar gesagt werden, wie die strukturell unterfinanzierten Kommunen dann noch ihre Aufgaben wahrnehmen sollen», hob der SPD-Politiker hervor.
Finanzprobleme nicht von heute auf morgen zu lösen
Die Städte könnten vor Schnellschüssen nur warnen, denn ein Schuldenverbot wirke sofort. Die Länder dagegen könnten die Finanzprobleme ihrer Kommunen nicht von heute auf morgen und auch nicht unbedingt aus eigener Kraft beseitigen. Ude verwies auf die in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Kassenkredite der Kommunen, die inzwischen 28,4 Milliarden Euro betragen.
Kritik übte der Präsident des Deutschen Städtetags auch daran, dass die Kommission bislang keine Bereitschaft zeige, ein Anhörungsrecht der Kommunen in Gesetzgebungsverfahren des Bundes ins Grundgesetz aufzunehmen. «Wir wissen, dass Länder wie etwa Baden-Württemberg damit gute Erfahrungen gemacht haben», sagte Ude. Schließlich könnten die Kommunen durch ihre Kenntnisse aus der Verwaltungspraxis die Gesetzgebungsqualität verbessern.
Als Begründung für seine Forderung nach einem Anhörungsrecht der Kommunen nannte Ude ein Beispiel: «Zuletzt haben Bund und Länder im Vermittlungsausschuss die Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose ab dem Jahr 2011 geregelt und dies in einem Hauruckverfahren im Bundestag durchgezogen», sagte er. Eine Anhörung der Kommunen, die dabei zum Beispiel durch steigende Heizkosten belastet würden, habe nicht stattgefunden.
AP