Wieviele Arbeitsschuhe stehen mir im Handwerk laut Arbeitsschutzgesetz zur Verfügung?
Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob eine Gefährdung vorliegt, der mit dem Tragen von Schutzschuhen begegnet werden muss.
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Stellt er dabei fest, dass in bestimmten Bereichen, in denen mit Fußverletzungen durch Stoßen, Einklemmen, umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände, durch Hineintreten in spitze und scharfe Gegenstände oder durch heiße Stoffe, heiße oder ätzende Flüssigkeiten zu rechnen ist, so hat er nach den 3, 4 Arbeitsschutzgesetz i.V.m. 2 PSA-Benutzungsverordnung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen und Persönliche Schutzausrüstung (PSA), hier Schutzschuhe, bereitzustellen.
Das Arbeitsschutzgesetz trifft keine Aussage dazu, wie viele Schutzschuhe bereitzustellen sind. Die berufsgenossenschaftliche Regel - BGR 191 "Benutzung von Fuß- und Beinschutz" führt unter Nr. 3.2.2 aus, dass Fuschutz in ausreichender Anzahl durch den Arbeitgeber bereitgestellt werden muss. "Dabei hat sich bewährt, dass jeder Nutzer Fuschutz in zweifacher Ausführung erhält, damit ein wechselweises Tragen möglich wird. Es ist aber auch möglich den Fuschutz mit Sprays mit antimikrobieller Wirkung am Ende der Arbeitsschicht zu desinfizieren."
Nach Nr. 3.3.4 BGR 191 hat der Unternehmer gemäß 2 PSA-Benutzungsverordnung für einen ordnungsgemäßen Zustand des Fuß- und Beinschutzes zu sorgen. Er muss die erforderliche Instandhaltung und den Austausch von Schuhen, einen bleibenden Schutz und gute hygienische Bedingungen gewährleisten.
Und zur Reinigung und Pflege: Zur Fußhygiene ist es empfehlenswert, Fuschutz mit einer antimikrobiellen Lösung am Ende einer Arbeitsschicht einzusprühen, um eine Reinfektion von Pilzen und Bakterien zu verhindern (Nr. 3.3.2. BGR 191).
Ob auf Grund einer besonderen betrieblichen Situation ein zweites Paar Schutzschuhe nötig ist, muss im Einzelfall unter Beteiligung der Fachkraft für Arbeitssicherheit, des Betriebsarztes und -sofern vorhanden- des Betriebsrates entschieden werden. Sicherheitsschuhe sind persönliche Schutzausrüstungen, die dazu bestimmt sind, die Füße gegen äußere, schädigende Einwirkungen zu schützen. Sie entsprechend der DIN EN-345-1; mit Zehenkappen für hohe Belastungen, deren Schutzwirkung mit einer Prüfenergie von 200 Joule geprüft wurde. (Kurzbezeichnung S).
Übersicht der Schutzklassen
SB Sicherheitsschuhe für den gewerblichen Gebrauch; stoßfeste Stahlkappe, die einer Energieeinwirkung von 200 J widersteht
S1 Bereiche, in denen die Einwirkung von Feuchtigkeit nicht zu erwarten ist.
S2 Bereiche, in denen zusätzlich noch die Gefahr von eindringender Feuchtigkeit/Nässe besteht.
S3 Bereiche wie bei S2, in denen jedoch noch zusätzlich die Gefahr des Eintretens von spitzen oder scharfen Gegenständen besteht (durchtrittsichere Einlage).
P Durchtrittsicherheit
A Antistatische Schuhe
E Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
HI Wärmeisolierung
CI Kälteisolierung
WRU Beständigkeit des Schuhoberteils gegen Wasserdurchtritt und -aufnahme
HRO Laufsohlenverhalten gegenüber
Betreuung BGV A2 - Sicherheitsfachkräfte
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