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Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo),

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SiGeKO

5 Gründe für SiGeKO

www.diemer-ing.de/weitere_dienstleistungen/sigeko_gruende.html

Leistungen Planung

www.diemer-ing.de/weitere_dienstleistungen/sigeko_planung.html

Leistungen Ausführungsphase

www.diemer-ing.de/weitere_dienstleistungen/sigeko_ausfuehrung.html

Die Pflichten aus der Baustellenverordnung treffen primär den Bauherren. Architekten haben als sachkundige Beteiligte am Baugeschehen die Pflicht, den Bauherren, soweit dieser nicht selbst sachkundig ist, auf die Aufgaben hinzuweisen, die sich aus der Baustellenverordnung ergeben.
Verstöße gegen die Vorschriften werden mit Bußen und Strafen geahndet. Der Bauherr kann die Wahrnehmung der Verpflichtungen aber auf einen Dritten, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo), übertragen. Der SiGeKo soll für die Koordination aller Sicherheitsbelange in Planung und Ausführung der Baustelle sorgen. Zu seinen Pflichten zählt u.a. die Erstellung und Fortschreibung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan. Das Ingenieurbüro Diemer bietet Ihnen diese SiGeKo’s an.

SiGeKO Für alle Baustellen, die nach dem 1.7.1998 begonnen wurden und deren voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftige gleichzeitig tätig werden, oder deren Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet, einschließlich Arbeiten gefährlicher Art, tritt die Baustellenverordnung in Kraft.

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