Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR 3.5);
Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmer ein Recht auf Hitze- und Sonnenschutz haben.
In der veröffentlichten neuen Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR 3.5) hat der Gesetzgeber die Regelungen der Raumtemperaturen am Arbeitsplatz präzisiert.
Danach muss unter definierten Messbedingungen eine erträgliche Raumtemperatur eingehalten sein, die gegeben ist, wenn in Arbeitsräumen 26° C nicht überschritten sind.
Ist die Außentemperatur jedoch höher, dann darf es auch bei der Arbeit wärmer sein.
In diesem Fall sollte der Betrieb jedoch geeignete Maßnahmen gegen die Hitze anbieten .
Auch bei Temperaturen zwischen 30° C und 35° C können die Mitarbeiter weiter beschäftigt werden.
Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung geeignete Schutzvorkehrungen, wie eine effektive Steuerung des Sonnenschutzes und der Lüftungseinrichtung, aber auch die konsequente Lüftung in den frühen Morgenstunden, eine Arbeitszeitverlagerung oder die Lockerung der Kleiderordnung, festlegt und im Betrieb umsetzt. Räume mit Temperaturen über 35° C sind dagegen nur als Arbeitsräume geeignet, wenn weitere zusätzliche Maßnahmen, wie Luftduschen, Wasserschleier und Entwärmungsphasen im Betrieb angeboten werden.
Was sind nun die ersten Schritte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn die Hitze unerträglich erscheint?
Hier einige Tipps
- Bei Arbeiten im Freien: direkte Sonneneinstrahlung vermeiden, falls nicht möglich, geeignete Kleidung und Kopfschutz tragen. Unbedeckte Haut mit Sonnenschutzmittel schützen
- Früher mit der Arbeit beginnen, zusätzliche Pausen einlegen, Nutzung der Gleitzeitregelung zur Verlagerung der Arbeitszeit
- Auf besondere Personengruppen Rücksicht nehmen: Werdende oder stillende Mütter, Frauen an Steharbeitsplätzen, ältere und gesundheitlich gefährdete Arbeitnehmer
- Nachtabkühlung nutzen: Intensive Raumlüftung in den Abend- oder Morgenstunden
- Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung: Benutzung der Sonnenjalousien
- Viel trinken: Rechtzeitig und ausreichend Wasser, Säfte, Früchtetees oder Saftschorlen trinken (2 bis 3 Liter)
- Richtige Kleidung: Keine enganliegende, sondern helle, lockere Kleidung tragen und auf die Krawatte verzichten
- Werden die Ratschläge am Arbeitsplatz beachtet, können die Beschäftigten nach einem heißen Arbeitstag, ohne Sorge um ihre Gesundheit den wohlverdienten Feierabend genießen.