Die Hauptgefahren beim Umgang mit Brücken- und Portalkranen ist das Getroffen werden von pendelnder, umkippender oder abstürzender Last sowie Verletzungen an Händen und Füßen beim Hochziehen und Absetzen der Last.
Beim Anschlagen der Lasten sind die Hauptgefahren der Einsatz zu schwacher, beschädigter oder ungeeigneter Anschlagmittel, ein unbekanntes Gewicht der Last und die Auswahl falscher Anschlagmethoden/-Punkte.
Was ist zu tun?
- Sind Kranführer unterwiesen und geeignet, ausgebildet und beauftragt?
- Sind die Kräne und Lastaufnahmeeinrichtungen in einem technisch einwandfreien Zustand und wird dies regelmäßig überprüft (Prüfung durch befähigte Person, Wartung, Inspektion)?
- Kennen Kranführer und Anschläger stets die Gewichte der zu hebenden Last?
Folgende Arbeitsaufteilung hat sich für die Umsetzung als gute Praxis bewährt:
Unternehmer/Führungskraft:
- Organisiert, dass Kräne vor Arbeitsbeginn auf die Funktionstüchtigkeit der Bremsen, der Notendhalteinrichtungen und auf augenfällige Mängel überprüft werden.
- Stellt geeignete Vorgesetzte und Ausbilder, damit Transportarbeiten sicher und vorschriftsmäßig durchgeführt werden.
Betriebsrat:
- Unterstützt den Unternehmer bei dessen Verantwortung beim Kranstransport und weist Mitarbeiter darauf hin, dass z.B. Abkürzungen unter schwebenden Lasten ein unnötiges Risiko darstellen.
Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa):
- Überprüft, ob im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung der Krantransport ausreichend berücksichtigt wird, z.B. die Aspekte gegenseitige Gefährdung, Zusammenarbeit Anschläger/Kranführer, Befördern besonderer Güter (scharfkantige Lasten, Gefahrstoffe, feuerflüssige Massen, …), Personenbeförderung.
Betriebsarzt:
- Prüft die körperliche Eignung von Kranführern. Dies kann durch die arbeitsmedizinische Vorsorge G25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit“ erfolgen.
Sicherheitsbeauftragter (Sibe):
- Wirkt vor Ort auf geeignetes Absetzen/Lagern der Last hin (z.B. nicht auf Verkehrswegen).
- Spricht Kollegen an, wenn ein kritischer Krantransport erfolgt (z.B. lose Einzelteile auf Lasten, gefährliche Standposition der Anschläger/Kranführer, Verwendung falscher/defekter Anschlagmittel).
<link http: www.diemer-ing.de seminare as_07_06.htm>www.diemer-ing.de/seminare/as_07_06.htm
<link http: www.diemer-ing.de seminare as_03_04.htm>www.diemer-ing.de/seminare/as_03_04.htm
Rechtsgrundlagen/Praxishilfen:
- BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ (VMBG-DVD Kapitel 5.1.1)*
- BGR A1 „Grundsätze der Prävention“, Kapitel 4.4 und 4.5 (VMBG-DVD Kapitel 5.2)*
- BGV D6 „Krane“ (VMBG-DVD Kapitel 5.1.4)*
- BGR 108 „Höhenbewegliche Steuerstände von Kranen“ (zurückgezogen)*
- BGR 150 „Rundstahlketten als Anschlagmittel in Feuerverzinkereien“ (VMBG-DVD Kapitel 5.2)
- BGR 151 „Gebrauch von Anschlag-Drahtseilen“ (VMBG-DVD Kapitel 5.2)*
- BGR 152 „Gebrauch von Anschlag-Faserseilen“ (VMBG-DVD Kapitel 5.2)*
- BGR 500 Kapitel 2.8 „Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb“ (Inhalte aus VBG 9a) (VMBG-VD Kapitel 5.2)
- BGI 873 „Gebrauch von Hebebändern und Rundschlingen aus synthetischen Fasern Chemiefasernhebebänder“ (VMBG-DVD Kapitel 5.3)*
- BGI 879-1 „Hebezeugkette/Anschlagkette mit eingeschweißten Aufhänge- und Endgliedern“ (VMBG-DVD Kapitel 5.3)*
- BGI 879-2 „Montierte Anschlagkette aus Einzelteilen“ (VMBG-DVD Kapitel 5.3)
- BGI 555 „Kranführer“ (Sicherheits-Lehrbrief, VMBG DVD Kapitel 5.3)*
- BGI 556 SLB „Anschläger“ (VMBG-DVD Kapitel 5.3)*
- BGI 622 „Belastungstabellen für Anschlagmittel aus Rundstahlketten, Stahldrahtseilen, Rundschlingen, Chemiefaserhebebändern, Chemiefaserseilen, Naturfaserseilen (Kartensatz)“ (VMBG-DVD Kapitel 5.3)*
- BGG 905 „Prüfung von Kranen“ (VMBG-DVD Kapitel 5.4)*
- BGG 924 „Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen durch die Berufsgenossenschaft“ (VMBG-DVD Kapitel 5.4)*
- BGG 921 „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“ (VMBG-DVD Kap. 5.4)*
- ZH1/547 „Richtlinien für Funkfernsteuerungen von Kranen“ (VMBG-DVD Kapitel 5.5)