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Ausbildung zum Bediener von mobilen Hubarbeitsbühnen (IPAF)

§ 3 Abs. 3 BetrSichV „Befähigungsnachweis externer befähigter Personen“

Lesedauer: min

Arbeitsmittel Prüfdienst Prüfungen aller prüfpflichtigen Arbeitsmittel durch unsere dazu befähigten Personen.

Frage:

Wie weit hat sich der Arbeitgeber über die Fähigkeiten befähigter Personen zu vergewissern, wenn externe Personen oder Firmen beauftragt werden?

Genügt die Versicherung der Personen oder Firmen, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse verfügen?

Antwort:
Die Verantwortung für die sachgerechte Prüfung von Arbeitsmitteln, liegt beim Arbeitgeber bzw. Betreiber.
Die Beauftragung externer „befähigter Personen“ entlastet ihn nicht.
Allerdings greift hier das allgemeine Vertragsrecht.
D. h. der Arbeitgeber muss (möglichst unter Bezugnahme auf die BetrSichV) die entsprechende Qualifikation der befähigten Person sowie Prüfinhalt und -umfang abfordern. In der Regel kann er dann erwarten und darauf vertrauen, dass die Dienstleistung erbracht wird. Je komplizierter das zu prüfende Arbeitsmittel ist, desto sorgfältiger sollten bei der Auftragsvergabe bzw. Vertragsgestaltung die erforderlichen Anforderungen, die von der befähigte Person zu erfüllen sind, formuliert werden. Insofern kann es im Einzelfall notwendig sein, sich entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen.

Arbeitsmittelprüfungen durch unseren Arbeitsmittel Prüfdienst
Prüfen von Arbeitsmitteln entsprechend Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung- BetrSichV durch unseren
Arbeitsmittel Prüfdienst und übernehmen für Sie die erforderlichen Prüfungen aller prüfpflichtigen Arbeitsmittel durch unsere dazu befähigten Personen (früher Sachverständige / Sachkundige).

Arbeitsmittel Prüfdienst Prüfungen aller prüfpflichtigen Arbeitsmittel durch unsere dazu befähigten Personen.

Arbeitsmittel Prüfdienst: Unser Arbeitsmittelprüfdienst erstreckt sich hierbei auf unten aufgeführte Leistungen in Form von Prüfungen durch unsere befähigte Person

Arbeitsmittelprüfdienst

- Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel (BGV A3) <link http: www.diemer-ing.de newsletter uvv_bgva3.html>>>> mehr Info
- UVV-Prüfungen, z.B. Rolltore, Gabelstapler
- Betriebssicherheitsverordnung <link http: www.diemer-ing.de newsletter arbeitssicherheit betriebssicherheitsverordnung.html>>>> mehr Info
- Prüfungen von sämtlichen Arbeitsmitteln im Unternehmen <link http: www.diemer-ing.de newsletter pruefung_von_arbeitsmittel.html>>>> mehr Info
- Elektro-, Anlagen- und Gebäudetechnik
- Sicherheitsbeleuchtung, stationäre elektrische Anlagen und Tiefgaragen
- Hebe- und Fördertechnik, z.B. Maschinen,Geräte, Aufzüge, Kräne, Tragwerke, Bühnen und Studios
- Prüfung von Einrichtungen, Kinderspielplätzen und Kinderspielgeräten
- Medizinische Geräteprüfung <link http: www.diemer-ing.de newsletter medizinische_geraetepruefung.html>>>> mehr Info
- Prüfmittelüberwachung, Messwesen
- Prüfung von Regalen durch einen Regalinspekteur <link http: www.diemer-ing.de newsletter regelinspektion_din_en_15635.html>>> Artikel im Newsletter
- Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, dass der Unternehmer feststellt bzw. feststellen lässt, ob die im
Betrieb eingesetzten Arbeitsmittel sicherheitstechnisch in Ordnung sind.

<link http: bundesrecht.juris.de betrsichv index.html _blank external-link-new-window external link in new>
>> mehr zur Betriebssicherheitsverordnung

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