Beim Befestigen von Transport-Gütern geschehen jedes Jahr Tausende meldepflichtige Unfälle. Eine der Ursachen ist dabei meist unzureichende Qualifizierung. Personen, die weder zum Kranführer noch als Anschläger ausgebildet sind, erhalten oft nur eine kurze Unterweisung, die nicht ausreicht, solch komplexe Arbeiten sicher durchzuführen und Gefahren korrekt einzuschätzen.
Auch die Auffassung, dass Kranführer nicht zusätzlich als Anschläger qualifiziert werden müssen, da die Grundlagen des Anschlagens von Lasten bereits in der Qualifizierung zum Kranführer enthalten sind, hält sich hartnäckig. Allerdings ist das nur so lange korrekt, wie die auszuführenden Tätigkeiten tatsächlich mit diesem Grundwissen sicher durchgeführt werden können. Häufig ist dies jedoch nicht der Fall, weshalb eine separate Qualifizierung zum Anschläger von Lasten notwendig wird.
Die DGUV-Regel 109-017 – „Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb“ – fordert ganz klar folgende Voraussetzungen für Personal, das Lasten anschlägt:
• Mindestalter 18 Jahre
• körperliche und geistige Eignung
• Qualifizierung als Anschläger mit Nachweis der Befähigung
Nachholen der Befähigung durch Lehrbuch
Mit dem Lehrsystem „Sicheres Anschlagen von Lasten“, das gerade in vierter Auflage im Resch-Verlag erschienen ist, können Ausbilder die geforderte Qualifizierung rechtssicher und effizient durchführen. Die neuen Autoren Timo und Bernd Zimmermann haben das Lehrsystem einer umfassenden Überarbeitung unterzogen. Dabei wurden der aktuelle Stand der Technik sowie des Rechts eingearbeitet, viele Abbildungen und Grafiken ausgetauscht, die Themen neu aufbereitet und die Schulungs-Präsentation in ein neues modernes Layout überführt.