Mit dem RANGER XP Kinetic hat Polaris ein vollelektrisches Nutzfahrzeug (UTV) im Markt, das nicht nur durch Leistung und Nachhaltigkeit überzeugt, sondern nun auch durch besonders attraktive steuerliche Vorteile. Dank des „Wachstums-Boosters“ der Deutschen Bundesregierung können Unternehmen den RANGER XP Kinetic deutlich schneller abschreiben.
Bereits im ersten Jahr lassen sich 75 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich geltend machen*. Die verbleibenden 25 Prozent werden in den folgenden fünf Jahren abgeschrieben. Damit profitieren Betriebe gleich doppelt: von einem leistungsstarken und umweltfreundlichen Arbeitsfahrzeug und von erheblichen steuerlichen Vorteilen.
Der RANGER XP Kinetic: Leistung trifft Nachhaltigkeit
Der Polaris RANGER XP Kinetic vereint die bewährten Eigenschaften der RANGER-Serie mit den Vorteilen eines vollelektrischen Antriebs. Dazu zählen:
- maximale Beschleunigung und starker Durchzug,
- emissionsfreier Betrieb für mehr Nachhaltigkeit
- sowie geringere Betriebskosten durch den Elektroantrieb.
Hintergrund zur Abschreibung
Die Sonderabschreibung basiert auf der degressiven AfA für klimafreundliche Fahrzeuge (§ 7 Abs. 2a EStG) und gilt für betriebliche Elektrofahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 01. Januar 2028 angeschafft werden.
Beispielrechnung für ein Fahrzeug im Wert von 33.605 € (netto, ohne Kabine):
Jahr Abschreibungsart Betrag in Euro Restbuchwert nach AfA
1 Afa (75 % der AK) -25.204 8.401
2 Afa (10 % der AK) -3.360 5.041
3 Afa (5 % der AK) -1.680 3.361
4 Afa (5 % der AK) -1.680 1.681
5 Afa (3 % der AK) -1.008 673
6 Afa (2 % der AK) -673 0
Mit dem RANGER XP Kinetic setzt Polaris ein starkes Zeichen für nachhaltige Mobilität in Betrieben. In Kombination mit der neuen Sonderabschreibung ergibt sich ein Investitions-Booster, der Leistung, Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit vereint.
Weitere Informationen bei folgenden Polaris Händlern
*Laut der degressiven AfA für klimafreundliche Fahrzeuge (§ 7 Abs. 2a EStG), gültig ab 01.07.2025 im Rahmen des „Wachstumsboosters“. Nur gültig bei Anschaffung betrieblich genutzter Elektrofahrzeuge in Deutschland nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 01. Januar 2028. Stand 01.09.2025. Abschreibungs-Beträge gerundet. Fahrzeugwert netto 33.605 € ohne Kabine. Änderungen vorbehalten.